Regest

Datum 1733-06-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Francisca geb. von Niehausen, Witwe des Ferdinandt Caspar von Droste zu Erwitte, kurköln. Geheimer Rat, Landdrost im Herzogtum Westfalen, Droste der Ämter Rüthen und Oestinghausen, dann Catharina Theresia geb. von Niehausen, Witwe des kurkölnischen Kämmerers Leopold Wilhelm Anton von Schorlemmer zu Herring- und Hellinghausen, und deren + Schwester Agatha Wilhelmina geb. von Niehausen, Frau des Georg Franz Wilhelm von Westphalen zu Herbram, haben nach dem Tod ihres Onkels Georg von und zu Niehausen am 08.04.1719 dessen testamentarische Disposition zu Gunsten seiner mittlerweile verstorbenen Witwe Maria Theresia geb. von Plettenberg und des von ihm als Erben eingesetzten Engelhardt Ignatz Arnold von Bucholtz, Landdrost zu Paderborn, aufgrund der im Ehevertrag ihrer Eltern Johan Gottfriedt von und zu Niehausen und Caroline Theodore von der Reck vom 04.03.1683 vorgenommenen fideikommissarischen Verfügung beim Erlöschen des Niehausenschen Mannestamms angefochten. Im Prozess vor dem Reichskammergericht haben die Schwestern ein obsiegendes Urteil erhalten, in dem ihnen die Allodialgüter, vorbehaltlich der Rechte der Witwe ihres Onkels, die nachmals den Engelhardt Ignatz Arnold von Bucholtz heiratete, zugesprochen wurden. Wegen der Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Urteils haben die beiden Schwestern Francisca und Catharina Theresia geb. von Niehausen und der Landdrost von Bucholtz beschlossen, sich in Güte zu einigen, und haben sich am 5. Juni in Paderborn getroffen, wobei Engelbert von Droste zu Erwitte, Landdrost in Westfalen und Domherr zu Hildesheim, Johan Friderich von der Lippe zu Vinsebeck, kurköln. Geheimer Rat und Droste der Ämter Beverungen und Herstelle, als Schiedsfreunde und weiter Gottfriedt von Bucholtz, Domherr zu Hildesheim und Drost zu Peine, der Bruder des Landdrosten von Bucholtz, sowie Dr. Friederich Dickmann, comes palatinus und Richter des Amtes und der Stadt Geseke, anwesend waren. Vereinbart wir nun:

1. Die beiden Schwestern erhalten vom Landdrosten jeweils 30.000 Rtlr., wofür sie zu seinen Gunsten auf alle ihre Ansprüche an den Niehausenschen Gütern verzichten, insbesondere auf das Hersische Pachtlehen, das sie an den Landdrosten kommen lassen wollen. Die Zahlung der Gelder hat so zu erfolgen, dass binnen der nächsten 6 Wochen jeder Schwester 3.000 Rtlr., dann binnen 4 Monaten jeder 6.000 Rtlr., weiter zu Ostern 1734 jeder 9.000 Rtlr. und an Michaelis 1734 jeder 12.000 Rtlr. gezahlt werden sollen.

2. Die beiden Schwestern verzichten auf jeglichen ferneren Anspruch auf die Niehausenschen Güter, auch auf die Rechte wegen Vörden.

3. So lange die vereinbarte Summe nicht bezahlt ist, behalten sich die Schwestern ihre Rechte aus dem Urteil des Reichskammergerichts vor. Der Landdrost setzt alle seine Güter zum Unterpfand.

4. Die Schwestern verpsrechen, dem Landdrosten alle auf die Niehausenschen Güter betreffenden Papiere auszuhändigen oder zumindest die Erstellung einer beglaubigten Kopie zu gestatten.

5. An die Schwestern ist künftig kein Anspruch wegen der Niehausenschen Güter zu stellen und sie sind von allen darauf lastenden Schulden befreit.

6. Die Schwestern erklären bündig, dass sich aus ihren Eheverträgen keine weiteren Forderungen an den Niehausenschen Gütern ableiten lassen, die etwa jetzt minderjährige Kinder stellen könnten.

7. Die Schwestern verzichten auf weitere gerichtliche Schritte und erklären, dass das dem Dr. Goy in Wetzlar erteilte Mandat der Kinder der Frau von Westphalen zu Herbram aufgehoben sei.

8. Beide Seiten begeben sich weiterer Einreden.

Von den Vertrag werden drei Ausfertigungen für die Parteien hergestellt.

Ausf.-Perg., 7 Unterschriften und anh. Siegel in Holzkapseln: 1. Francisca von Droste geb. von Niehausen, 2. Therese von Schorlemmer geb. von Niehausen, 3. Engelhardt Ignatz Arnoldt von Bucholtz, 4. Gottfritt von Bucholtz, 5. D. E. von Droste, 6. Johan Friderich von der Lippe, 7. Friderich Dieckman.

Rückseite: 1733 Juni 9 Bestätigung durch die Paderborner Kanzlei. Aufgedrücktes, papiergedecktes Siegel, Unterschrift des J. Gödden.

Dabei

1733 Juni 8

Die verwitwete Landdrostin Francisca von Droste geb. von und zu Niehausen und ihre Schwester Therese, verwitwete von Schorlemer geb. von und zu Niehausen, haben sich mit dem Landdrosten Engelhard Ignatz Arnold von Bocholtz wegen der Niehausenschen Güter geeinigt. Ausgenommen werden nun der Sieversche Zehnte, den die Landdrostin von Droste in Besitz hat und behalten soll, und der Amelunxische Zehnte, den Frau von Schorlemer wegen ihres Anspruchs an die mütterliche Erbschaft für 1.300 Rtlr. erhalten hat, der ihr aber für diese Summe abgelöst werden kann.

1734 Juli 2

Die Witwe von Droste erklärt sich damit einverstanden, von den an kommenden Michaelis fälligen 12.000 Rtlr. 10.500 Rtlr. gegen einen Zins von jährlich 420 Rtlr. zunächst stehen zu lassen.

1734 Oktober 11

Die Äbtissin von Herse erklärt sich bereit, den Landdrosten von Bocholtz mit den Lehen und Meiergütern zu belehnen, mit denen zuvor die von Niehausen belehnt waren.

1738 Juni 17

Urteil der Universität Helmstädt, dass der Frau von Schorlemer die Nutzung des Amelunxischen Zehnten zu verbleiben habe.

1739 April 6

Die Witwe von Schorlemer verkauft dem Landdrosten von Bucholtz für 1.200 Rtlr. den Amelunxischen Zehnten.

1739 Oktober 2

Die Witwe von Schorlemer stellt dem Landdrosten von Bucholtz eine Quittung über die Zahlung von 30.000 Rtlr. aus dem Vergleich über die Niehausenschen Gütern und von 1.200 Rtlr. wegen des Zehnten zu Amelunxen aus und erklärt alle ihre Forderungen an ihn für befriedigt.

1741 Juli 24

Die Witwe von Droste erklärt sich bereit, die Restsumme von 10.500 Rtlr. in drei Terminen abzahlen zu lassen, zweimal 3.000 Rtlr. und einmal 4.500 Rtlr.

1747 November 1

Die Witwe von Droste geb. von und zu Niehausen stellt dem Freiherrn von Bocholtz eine finale Quittung über die Zahlung von insgesamt 30.500 Rtlr. aus dem Vergleich über die Niehausenschen Gütern von 1733 aus.

Altsignatur V 50
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 393
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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