Titel/Regest |
Bernhardina verwitwete Gräfin von Plettenberg und Wittem, geb. Gräfin von Westerholt und Lembeck, als Vormünderin ihres minderjährigen Sohns Frantz Joseph einigt sich mit Engelhard Ignatz Arnold von Bocholtz, Landdrost des Stifts Paderborn, über die Zurückzahlung der halben Dotalgelder seiner verstorbenen Ehefrau Maria Theresia geb. von Plettenberg, verwitwete von Niehausen, die letztere in Höhe von 6.000 Rtlr. erhalten hat. Gegen sofortige Zahlung von 2.500 Rtlr. durch den Landdrost von Bocholtz an die Witwe Gräfin von Plettenberg und ihren Sohn verzichten letztere auf die Weiterführung des Prozesses vor dem weltlichen Hofgericht zu Paderborn sowie auf alle weiteren Ansprüche. Da die 2.500 Rtlr. wirklich schon bezahlt sind, quittiert die Gräfin den Empfang auf der von ihrem Sohn schon unterschriebenen und gesiegelten charta bianca.
Ausf.-Papierheft, Unterschriften und Siegel der Gräfin von Plettenberg und des Notars Ferdinand Wrede unter dem Text, Siegel und Unterschrift des Grafen Frantz Joseph auf der nächsten Seite unten.
Altsignatur V 50a |