Regest

Datum 1754-05-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Vertrag der Theresia Ferdinandina Lucia geb. von der Asseburg, Witwe des Arnold Ignatz Frhr. von Bocholtz, kurköln. wirklicher Geheimer Rat, Landdrost zu Dringenberg und Drost zu Hundtsrück, mit dessen Erben Caspar Arnold Frhr. von Bocholtz zu Störmede und Plittersdorf über die Ansprüche der Witwe am Nachlass ihres verstorbenen Ehemannes.

Die Witwe hat zu fordern für ihre Mitgift 4.000 Taler, für das Gegenvermächtnis 8.000 Taler, für die Morgengabe 2.000 Taler, die Hälfte der in der Ehe erworbenen Güter in Höhe von 12239 Talern sowie wegen zweier Darlehen 1400 Taler, insgesamt 27639 Rtlr. Sie erhält 7.000 Taler in Form von fünf Obligationen der Paderborner Landschaft, 1.000 Rtlr. in Form von drei Verschreibungen der Paderborner Judenschaft, insgesamt 8.000 alte Rtlr., die jetzt für 9.000 Taler angerechnet werden. Von den restlichen 17239 Rtlr. sowie dem Spezialkapital der 1400 Rtlr. sollen der Witwe 10.000 Rtlr. in Louisdor, zu je 5 Talern gerechnet, und 7239 Rtlr. in vollen Batzen gezahlt werden. Dabei sollen niemals mehr als 3.000 Rtlr. auf einmal ausgezahlt werden. Das restliche Kapital soll mit 4 % verzinst werden. Als Unterpfänder werden die Güter Niesen und Hennekenrode gennant. Da nun aus dem Gut Niesen jährlich 350 Rtlr. in Gold an das Domkapitel zu Münster zu zahlen sind und daher die der Witwe zustehenden Zinsen nicht allein aus dem Gut Niesen entrichtet werden können, wird festgelegt, dass wenigstens 200 Rtlr. aus Hennekenrode zu zahlen sind. Der Erbe übernimmt alle auf die Güter haftenden Schulden. Wegen des Pachtlehens Wispelförde von der Abtei Herse wird verabredet, dass die Witwe als Mitbelehnte jährlich 50 Rtlr. erhalten soll, wofür sie die Lasten übernimmt. Der Erbe soll das Lehen in Besitz nehmen. Die Witwe, die laut Ehevertrag die von ihrem Ehemann hinterlassenen Güter noch ein Jahr nutzen kann, wird sie schon zu Allerheiligen 1754 räumen, bis dahin aber alle Verpflichtungen erfüllen. Sie erhält dafür 800 Rtlr. Die Witwe erhält das im Kabinett zu Niesen befindliche Porzellan (porcellan cantor) sowie die ihr laut Testament zustehenden Möbel, die nach Paderborn gebracht werden sollen. Das Gutsinventar wird die Witwe unbeeidet zu Michaelis übergeben und das Archiv aushändigen. Die Rechte der Witwe aus Ehevertrag und Testament werden vollkommen anerkannt.

Abschrift, Unterschriften der Witwe, des Erben sowie der Exekutoren Ferdinand Wilhelm von Bocholtz, Wilhelm Anton von der Asseburg und Levin von Wenge.- Es folgt eine Abrechnung der Guthaben und Schulden seit 1733, aus der sich der von der Witwe zu fordernde Betrag von 12239 Talern ergibt.

Altsignatur V 54
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 411
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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