Regest

Datum 1755-06-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Hildesheim
Titel/Regest Testament des Johan Friedrich Anton von Bocholtz, Domherr und Senior zu Hildesheim.

Universalerben werden die beiden Söhne letzter Ehe seines Vetters Caspar von Bocholtz zu Störmede, Theodor Werner und Franz Wilhelm. Seinem Vetter Franz Arnold von Bocholtz, Domherr und Cellerar zu Hildesheim, vermacht er die Einrichtung seiner Kurie in Hildesheim. Der Kanoniker Franz Edmund Stolten soll die geschriebene Hildesheimer Chronik erhalten.

Anstelle des Erblassers, dem das Schreiben beschwerlich fällt, unterschreibt der Notar Johann Petrus Mosqua.

Dabei:
Beglaubigte Abschrift des Notars Mosqua, aufgedrücktes, papiergedecktes Siegel, Unterschrift.

10.11.1754
Einsetzung von Franz Arnold von Bocholtz und Franz Arnold Joseph von der Asseburg, Domherren zu Hildesheim, sowie des Vikars Franz Ludolf Krüper zu Exekutoren des Testaments und Festsetzung von Seelenmessen und Jahresgedächtnis druch Johann Friedrich Anton von Bocholtz.

23.01.1756
Caspar Arnold von Bocholtz zu Störmede etc. bevollmächtigt seinen Bruder Ferdinand von Bocholtz, Domherr zu Hildesheim und Münster, für ihn bei der Testamentseröffnung des Domherrn und Kammerpräsidenten Friederich von Bocholtz anwesend zu sein.

06.02.1756
Der Domherr Ferdinand von Bocholtz verlangt ein Inventar des Nachlasses.

[o. D.]
Inventar der Domkurie des Kammerpräsidenten von Bocholtz.

29.03.1756
Verzeichnis der im Nachlass vorgefundenen Briefschaften und Obligationen.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 412
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur IV 57
Formalbeschreibung Ausf.-Papier, Unterschrift und Stempel des Notars.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-28
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