Regest

Datum 1769-08-27 / 1769-09-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Neuhaus / Hildesheim
Geoposition Google Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)
Titel/Regest Der Hildesheimer Domherr Franz Wilhelm Frhr. von Bocholtz verspricht seinem Bruder Theodor Werner Frhr. von Bocholtz den Paragraphen des Ehevertrages mit der Freiin von der Asseburg einzuhalten, wonach er, wenn Theodor Werner in den Besitz der Güter Störmede, Plittersdorf und Stege gekommen ist, bis zur Erlangung einer zweiten Dompräbende jährlich 200 Rtlr. erhalten soll. Weiter verzichtet der Domherr auf jeglichen Anspruch an den von ihrem Großvater von Meschede hinterlassenen Gütern. Theodor Werner von Bocholtz verspricht ebenfalls, die in seinem Ehevertrag enthaltene Bestimmung zu Gunsten seines Bruders zu erfüllen.

Unterschriften und aufgedrückte Siegel.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 433
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur V 57
Material Papier
Überlieferungsart Ausfertigung
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-14
Aufrufe gesamt 3085
Aufrufe im Monat 1005