Regest

Datum 1774-03-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Dalheim (28.03.) / Paderborn (29.03.)
Titel/Regest Prior, Subprior und sämtliche Kapitularen des Gotteshauses Dalheim ordinis canonicorum regularium sti. Augustini bemeiern den Werner Theodor von Bocholtz, Paderborner Geheimer Rat und Obermarschall, und dessen eheliche Leibeserben mit ihrem steinernen Wohnhaus in der Stadt Paderborn auf dem Kamp am Spieringstor samt den Nebengebäuden, Stallungen und Scheunen, Hofplatz und Garten. Dieses Haus war ihm von der Freifrau von Brencken geb. von Schorlemer, die es auf Lebenszeit im Besitz hat, abgetreten worden. Die Bemeierten sollen das Haus auf eigene Koster in gutem Stand halten und jährlich an Ostern fünf Louisdor zu je 5 Rtlr. zahlen. Nach dem Tod der Freifrau von Brencken ist ein Laudemium von 45 Louisdor zu entrichten. Das Haus ist ein freier geistlicher Hof, unbelastet von bürgerlichen Lasten. Dafür ist dem Rezeptor jährlich am Fest des hl. Thomas ein Rtlr. zu entrichten, den der jeweilige Meier zu zahlen hat. Weiterhin ist das Haus an der Hude und Weide berechtigt, wofür gelegentlich ein Hudeochse zu stellen ist.

Ausf.-Papier, 2 aufgedrückte Siegel: 1. Prior, 2. Kapitel. Unterschriften von Bened. Holtgreve, Prior, Christophorus Hüffer, Subprior, Floridus Rinaldi, Meinwercus Fürstenberg, Alexander Schwartze, Augustinus Wehrt, J. G. Thoss, J.Alb. Wickman, Frid. Jos. Hencke.

Dabei

1774 Abtretung des Hauses durch Francisca von Brencken geb. von Schorlemmer für 1.000 Rtlr. an den Geheimen Rat und Obermarschall Werner Theodor von Bocholtz.

Altisignatur VI 67
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 492
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2010-10-13
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