Titel/Regest |
Dechant und Kapitel des Kollegiatstifts zu Meschede sind seit 1666 mit dem Freiherrn von Meschede zu Alme, dem Freiherrn von Weichs zu Hirschberg und den Erben von Hanxleden im Streit um Forderungen des Stifts an die Genannten.
Nunmehr verpflichten sich der Regierungspräsident und Obermarschall von Bocholtz als Erbe des Freiherrn von Meschede zu Alme und der Oberjägermeister von Weichs zu Körtlinghausen als Erbe der von Weichs zu Hirschberg dem Kapitel die Summe von 2800 Rtlr. zu zahlen, wofür sie die Hanxledenschen Rechte erhalten und der geführte Prozess niedergeschlagen wird. Künftig zahlen Bocholtz und Weichs dem Kapitel jährlich 9 Rtlr. für den Hof zu Evinghausen (oder Dickerhof zu Belecke) und 1 Rtlr. 4 Mariengr. für den Hof in Köttinghausen. Wegen des Hofes zu Köttinghausen sind zusätzlich 4 1/2 Malter Hafer, 40 Eier, 50 hölzerne Schüsseln und zwei Hammel an den Vogt zu Brabecke zu liefern. Der Hof zu Evinghausen wird von den Freiherren als Lehen des Kapitels anerkannt, für den bei einer Belehnung 8 Rtlr. zu zahlen sind.
Ausf.-Papier, Unterschrift des Lud. Josephus Bolles, Kanoniker und Kapitelssekretär, aufgedrücktes Siegel. |