Regest

Datum 1782-12-01 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Hildesheim
Titel/Regest Auszug aus dem Testament des Ferdinand Wilhelm von Bocholtz, Domscholaster zu Hildesheim und Domherr zu Münster, Dechant an St. Andreas und Propst zu Meschede.

Er vermacht seinem Vetter (Theodor Werner von Bocholtz) zu Niehausen, Alme und Hennekenrode das von ihm angeschaffte silberne Tafelgeschirr mit den drei plats de menage, zwei Kredenztellern usw., 12 mit Girandolen versehene Leuchter und bestimmt, dass das Silber stets beim Stammhalter der Familie von Bocholtz verbleiben soll, zuerst Wilhelm Friedrich und dessen männliche Erbfolger.

Das vergoldete Lampet mit zwei Leuchtern, zwei Becher, worin zwei kleine goldene Medaillen gefasst sind, ein japanischer Prozellankrug, in dessen Deckel eine goldene Medaille gefasst ist, zwei silberne Lampeten, welche mit Hildesheimer und münsterschen Sedisvakanzmedaillen verziert sind, vermacht er dem Wilhelm Friedrich als ein Fideikommiss.

Der Wein in Schladen soll verkauft werden, bis auf vier vortreffliche Stückfässer, nämlich 1. Johannisberger von 1735, 2. Hochheimer von 1759, 3. Rüdesheimer auserlesener Bergwein von 1775, 4. Markebrunner von 1766, weiter zwei Zulast Moseler von 1750 und 1766. Diese Weine sollen dem benannten Erben mit der Bedingung zufallen, ihm mäßig zu gebrauchen und die Fässer immer wieder mit gutem Rheinwein für die Nachkommenschaft aufzufüllen.

Als fideikommissarischen Erben seines ganzen Vermögens setzt er Wilhelm Friedrich und seine Descendenz ein, der die Einnahmen unter der Bedingung genießen soll, dass davon jährlich 2.000 Rtlr. zinsbar angelegt werden sollen, bis das Fideikommiss auf 310.000 Rtlr. angewachsen ist.

Auszug.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur zu P Urk. 487
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-18
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