Regest |
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Datum | 1787-03-17 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Ausstellungsort | Hildesheim | |||||||
Titel/Regest | Levin August Christian Ernst von Cramm zu Volkersheim, Sohn des Ernst Gottfried von Cramm, einigt sich außergerichtlich mit dem Regierungspräsidenten von Bocholtz über den Viertelzehnten zu Gustedt und den Kornzins in Höhe von 20 Malter zu Großen Elbe im Amt Wohldenberg, die 1701 dem Drosten von Bocholtz für 800 Rtlr. bzw. 500 Rtlr. von Heinrich von Cramm versetzt worden waren. Der Regierungspräsident tritt dem Herrn von Cramm den Viertelzehnten zu Gustedt und Meyer Cassel in Großen Elbe ab, ohne die Kapitalien in Höhe von 1300 Rtlr. zurückzufordern. Weiter zahlt der Regierungspräsident dem Herrn von Cramm 100 Pistolen und überlässt dem Herrn von Cramm die Forderungen an den Meyer Cassel. Herr von Crammm verzichtet auf alle weiteren Ansprüche und wird seine Klage beim Reichskammergericht uzu Wetzlar zurückziehen. Seine Frau Charlotte Louise von Cramm geb. von Wrede wird dem Vergleich ausdrücklich zustimmen. Ausf.-Papier, Unterschriften und Siegel des Ehepaars von Cramm; Bestätigung durch die Hildesheimer Kanzlei am 3.04.1787. Angeheftet: 1787 März 21 Bescheinigung über die Forderungen der Ehefrau von Cramm im Konkurs ihres Mannes.- 1787 März 19 Gerichtlicher Verzicht der Ehefrau von Cramm.- 1777 Bescheinigungen für Levin August Christian Ernst von Cramm als nächster Lehnserbe des Achatz Heinrich von Cramm.- 1787 April 7 Quittung des Herrn von Cramm über die Zahlung von 100 Pistolen durch Herrn von Bocholtz. Altsignatur V 60a |
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Archiv | Hinnenburg | |||||||
Bestand | P Familie von Bocholtz | alle Regesten | |||||||
Signatur | P Urk. 446 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-02-07 | |||||||
Aufrufe gesamt | 4077 | |||||||
Aufrufe im Monat | 25 | |||||||
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