Regest

Datum 1793-05-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Gracht
Titel/Regest Eheberedung zwischen Herman Werner Freiherr von Bocholtz zu Störmede und Hennekenrode, Sohn des Theodor Werner Freiherr von Bocholtz zu Niesen, Alme, Störmede, Anröchte, Effeln, Brabecke, Stege, Hennekenrode und Brenken, fürstl. Geheimer Rat und Regierungspräsident zu Paderborn und Hildesheim, Obristhofmarschall, Drost der Ämter Schladen, Beverungen und Herstelle, Kommandeur des hessischen Ordens vom Goldenen Löwen, nunmehr Dompropst und Domherr zu Paderborn, Münster und Hildesheim, und der + Maria Theresia geb. von der Asseburg, und Felicitas Gräfin Wolff Metternich zu Gracht, Tochter des + Johann Ignatz Graf Wolff Metternich zur Gracht, Raedt, Forst, Strauweiler, Buer, Lobke, Nierstein, Domsel, Fischenich, Herr der Herrschaften Liblar, Flehingen, Odenthal, Bisperode, Bentorf etc., K.u.K. Kämmerer, kurkölnischer Konferenzminister, Oberappellationsgerichtspräsident, Amtmann zu Lechenich, fürstl. Geheimer Rat zu Paderborn und Hildesheim, Drost der Ämter Ruthe und Steinheim, und der Maria Antonetta geb. Freiin von der Asseburg.

Die Ehe wird geschlossen zur Vermehrung des Bocholtzschen Geschlechts und zur Wiederbelebung des 1790 durch den Tod des Franz von der Asseburg, Dompropst zu Hildesheim etc., erloschenen Asseburger Geschlechts mit Bewilligung der beiderseitigen Eltern und vornehmlich der beiderseitigen verwitweten Tante Ferdinandine von Westphal geb. Freiin von der Asseburg.

Der Bräutigam wird als Erbfolger der erloschenen Asseburger Linie zu Hinnenburg und Wallhausen den Namen und das Wappen der Freiherrn von der Asseburg annehmen, vorbehaltlich der Genehmigung des Kaisers. Sein Vater hat für ihn und seinen älteren Bruder Wilhelm Friderich die noch testamentarsich abzusichernde Vereinbarung getroffen, dass der jetzige Bräutigam als Erbe in die ehemals Asseburger Güter eintritt, während der ältere Bruder die Bocholtzschen Güter erhalten soll. Die verwitwete Freifrau von Westphal, die diese Ehe wünscht, tritt dem Bräutigam das Haus Hinnenburg und das Asseburger Wohnhaus in Paderborn ab. Hermann Werner verzichtet auf alle Ansprüche an den väterlichen bzw. Bocholtzschen Gütern, ebenso wie sein Bruder Wilhelm Friderich in seinem Ehevertrag mit der Freiin von Weichs auf die mütterlichen bzw. Asseburger Güter verzichtet hat.

Der Bräutigam bringt die Asseburger Güter in die Ehe ein und wird seiner Braut als Morgengabe 1.000 Rtlr. in Gold zahlen. Die Braut erhält als Mitgift 8.000 Rtlr. und wird zusätzlich 5.000 Rtlr. als eigenes Vermögen mitbringen. Sollte die Braut vor dem Bräutigam sterben, ohne Kinder von ihm erzielt zu haben, fällt der Brautschatz an die Verwandten der Braut, falls sie darüber nicht zu Gunsten ihres Ehemanns verfügt hat.

Ausf.-Papier, Unterschriften und Siegel vom Bräutigam, seinem Vater und seinem Bruder sowie von der Braut, ihrer Mutter, Ferdinandina von Westphal, Max Werner Graf Wolff Metternich, Therese von Landsberg geb. Gräfin Wolff Metternich und Klement August Graf von Westphalen zu Fürstenberg.

Dabei beglaubigter Auszug aus dem Ehevertrag.

Altsignatur III 47
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 457
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
Aufrufe gesamt 5850
Aufrufe im Monat 1359