Regest

Datum 1817-07-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Westphalen, Clemens August Wilhelm Graf von
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Testament des Clemens August Wilhelm Graf von Westphalen.

Er verweist zunächst darauf, dass die Westphalenschen Güter Fürstenberg, Herbram, Lippspringe, Borgholz, Dinkelburg, Herford, Alme, Laer Mülsborn und der Dickenhof zu Dreverd samt den Mobilien aufgrund des zwischen seinem Onkel dem Fürstbischof Friedrich Wilhelm und seinem Vater Clemens August Wilhelm geschlossenen pactum successorium fideikommissarisch verbunden sind. Das gesamte Vermögen soll jeweils dem ältesten Sohn zufallen, falls ihm keine Unfähigkeit entgegen steht. Dieser soll dann seine übrigen Brüder mit geistlichen und weltlichen Etablissements versorgen und seine Schwestern abfinden. Eben diese Bestimmung ist auch in den Ehepakten seines Vaters und seiner Mutter Therese Isabelle geb. von Brabeck von 1751 enthalten. In den Ehepakten des Testators mit + Maria Antonetta Eleonora geb. Gräfin von Bassenheim von 1778 war festgelegt worden, dass derjenige Sohn, den der Vater als Stammhalter ausersehen würde, alle Güter erhalten sollte, aus denen er die übrigen Geschwister abfinden sollte. Der Testator hatte als Stammhalter seinen Sohn Friedrich Wilhelm Ferdinand bestimmt, wie dessen Geschwistern bekannt ist, die seine Ehepakten mit Elisabeth Gräfin von Thun mitunterschrieben haben. Sein vorzeitiger Tod kann seinen Kindern nicht schaden. Ihm waren auch die Erbschaften der Fürstbischöfe Wilhelm Anton und Friedrich Wilhelm zugefallen. Diese Erbschaften wie auch der Erlös aus dem Verkauf der Güter zu Herford, Alme und Lippspringe waren vom Testator für den Ankauf der Herrschaft Rixdorf verwandt worden.

Der Testator setzt nun seine sämtlichen Enkel und Kinder zu seinen Erben ein, nämlich Clemens August Wilhelm, Otto Franz, Rudolph und Maria Theresia, Kinder seines + Sohnes Friedrich Wilhelm Ferdinand, dann seine Söhne Rudolph Philipp Victor, und Joseph Clemens, sodann die Kinder seiner + Tochter Ferdinandine Isabelle vermählte Gräfin von Schönborn und seiner Tochter Antonette vermählte Gräfin von Ingelheim. Allerdings sind seine Töchter längst abgefunden und haben auf ihre Erbrechte verzichtet, womit es sein Bewenden haben soll. Auch seine Söhne haben sich mit der in den Ehepakten des Friedrich Wilhelm Ferdinand mit der Gräfin von Thun enthaltenen Bestimmungen zu ihrer Abfindung einverstanden erklärt, doch erhalten sie dasjenige, was in nachstehenden Verordnungen enthalten ist.

Haupterbe wird der Enkel Clemens August Wilhelm, der in die fideikommissarisch gebundenen Güter und Mobilien nachfolgt. Der Sohn Rudolph Phililpp Victor, der gegen eine Leibrente von jährlich 1300 Taler auf sein Erbrecht verzichtet hat, soll lebenslänglich 3.000 Taler erhalten. Beim Sohn Joseph Clemens bleibt es bei der Regelung, die in seinem Ehevertrag mit Gräfin von Thun vom 03.04.1817 enthalten ist. Derjenige seine Söhne, der hiergegen Einspruch erheben sollte, wird auf das Pflichtteil gesetzt. Die fünf Kinder des Testators sollen, soweit sie nicht nicht abgefunden sind, das Vermögen ihrer Mutter in Höhe von 22 159 neue Taler 24 Groschen zu gleichen Teilen erben. Rudolph Philipp Victor und Joseph Clemens erhalten davon, obwohl sie darauf verzichtet haben, jeweils 4.432 Taler.

Damit die Westphalenschen Güter hinfort zusammen bleiben, hat der Enkel und Haupterbe Clemens August Wilhelm seinen Brüdern Otto Franz und Rudolph bei Erreichen ihres 21. Jahres eine Rente von jährlich 2.000 Taler zu zahlen und seiner Schwester Maria Theresia ab dem 18. Lebensjahr jährlich 500 Taler und bei ihrer Heirat als Brautschatz 6.000 Taler zu geben. Sollte Clemens August Wilhelm, der sich mit einer Einheimischen vermählen soll, ohne männliche Erben sterben, folgen ihm seine Brüder in der Altersfolge im Fideikommiss nach. Hinterlassen auch diese keine männlichen Erben, folgt der Sohn Joseph mit seiner männlichen Descendenz.

Er stiftet Messen in der Gruft des Doms zu Hildesheim und im Dom zu Paderborn. Järhlich sollen 300 Rtlr. an Arme verteilt werden. Weitere Messen werden in Fürstenberg sowie für Eltern, Ehefrau und Onkel in Hildesheim und Paderborn bei den Kapuzinern und Observanten gestiftet. Sollten deren Klöster aufgehoben werden, sollen die Messen woanders gelesen werden. Das Wittum für seine Frau vermehrt er um 1.000 Rtlr. auf 4.000 Rtlr. und bestätigt die Schenkung des Hauses in Frankfurt an sie. Zusätzlich vermacht er ihr das Gut Erbach mit den Weinvorräten.

Seiner Tochter Antonette Gräfin von Ingelheim vermacht er 10.000 Gulden. Den Kindern des + Hofrates Wichmann vermacht er wegen der Verdienste ihres Vaters 3.000 Taler. Der Inspektor Rixner soll wegen seiner Treue 1.000 Rtlr. erhalten und ist in der Verwaltung der Güter in Holstein zu belassen. Der in österreichischen Diensten stehende Hauptmann Carl Kersting erhält weiterhin seine monatliche Zulage von 10 Gulden und als Legat 3.000 Taler. Die Diener erhalten jeweils Lohn und Kostgeld für ein Jahr. Der Kammerdiener Schupmann erhält 500 Rtlr. und die sämtliche Garderobe sowie eine jährliche Pension von 300 Rtlr. Sollte er bei der Testamentseröffnung schon verstorben sein, soll seine Frau jährlich 250 Taler erhalten. Der Jäger Heinrich Franck soll eine Pension von jährlich 200 Taler erhalten.

Er setzt seine zweite Frau zur Testamentsexekutorin ein.

Durch einen Nachtrag erhält sein Sekretär Gotteleben 1.000 Taler.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 479
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur IV 75
Material Papier
Überlieferungsart Abschrift
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-28
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