Titel/Regest |
Die Brüder Maximilian Friederich von und zu Weichs zu Roesberg und Ferdinand von und zu Weichs, wohnhaft zu Darmstadt, teilen nach dem Tod ihrer Eltern Clemens August von Weichs und Augusta Clementine geb. von Steinen, diejenigen Güter, die ihnen bei Lebzeiten ihrer Eltern bisher nicht zugewiesen worden waren. Ferdinand erhält zusätzlich zu dem ihm bereits übergebenen Gütern das Haus und Gut Schweinheim in der Bürgermeisterei Flamersheim, die Ländereien zu Lanzerath, den Hof zu Kelz, das Haus und Gut Scherven, die Grundpacht des Heckerhofs und Oberbreidenbach, das Weingut zu Ahrweiler, das Haus zu Andernach und die in Gemeinschaft mit dem Grafen von Schaesberg besessenen Güter. Max Friederich erhält zusätzlich zu den bereits erhaltenen Gütern den Hof zu Kessenich bei Euskirchen, den Weichsschen Hof in Köln in der Weberstraße, den Weichsschen Hof in Bonn am Vierecksplatz, das Haus Nr. 855 in Bonn in der Wenzelgasse. Max Friederich wird daüberhinaus seinem Bruder Ferdinand jährlich 100 Rtlr. aus der Miete des Weichsschen Hofes in Bonn am Viereckplatz zahlen und diesen der Frau seines Bruders gegebenenfalls als Witwensitz überlassen. Die Einkünfte der Herrschaft Weichs in Bayern sollen gleich geteilt werden. |