Regest

Datum 1827-11-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Alme
Titel/Regest Wilhelm Graf von Bocholtz schließt mit seinem ältesten Sohn Diedrich einen Vertrag über dessen Forderung aus dem von Ferdinand von Bocholtz gestifteten Familienfideikommiss.

Das Fideikommiss, das der Vater Wilhelm von Ferdinand von Bocholtz, Kammerpräsident und Domherr zu Hildesheim, laut dessen Testament von 1782 geerbt hat, ist aufgrund der Gesetzgebung des Königreichs Westphalen aufgelöst und von Wilhelm verkauft worden. Der Erlös ist hauptsächlich in den Ankauf der Güter Gehrden und Schweckhausen geflossen, dennoch erkennt der Vater an, dass dem Sohn Ersatz für das veräußerte Fideikommiss zusteht. Dieses sollte nach dem Willen des Stifters auf 310.000 Konventionsgeld oder 322.850 Rtlr. courant anwachsen, woran noch 11.700 Rtlr. pr. courant fehlen. Der Vater will das Fehlende zuschießen und zusätzlich Ersatz für das Silber mit 8.000 Talern und den Wein mit 4.000 Talern geben. Er übergibt dafür seinem Sohn mit dem Vorbehalt des Niessbrauchs

1. das Gut Niesen mit den Vorwerken Hegge und Haferhausen,

2. die Herrschaft Alme mit den Vorwerken Almerfeld, Bruch und Tinne und den Einkünften und Grundstücken zu Brabecke und im übrigen Sauerland sowie den Berg-, Hütten- und Hammerwerken,

3. das Gut Störmede,

4. das Gut Anröchte,

5. das Gut Stege im Kreis Geldern,

6. alle zu den Gütern gehörigen Mobilien,

7. das Haus in Paderborn.

Vom Gut Stege bleibt Diedrichs Mutter Caroline geb. Freiin von Weichs und nach deren Tod ihrer Tochter Klothilde Gräfin von Bocholtz bis zu ihrer Verheiratung der Niessbrauch vorbehalten. Die Schulden des Vaters in Höhe von 148.000 Rtlr. pr. Courant werden mit Zustimmung des Sohnes auf die Güter eingetragen. Ebenso erkennt der Sohn die Verbindlichkeiten an, die sich aus dem Ehevertrag seiner Eltern für seine Mutter ergeben, nämlich das Wittum von jährlich 3.000 Gulden, die Überlassung des Hauses in Paderborn und die Wahl des Wohnsitzes zwischen Niesen und Alme. Er will außerdem die Schwester Klothilde ebenso wie die + ältere Schwester bei ihrer Heirat mit 6.000 Rtlr. ausstatten und ihr nach dem Tod der Eltern bis zu ihrer Verheiratung jährlich 500 Rtlr. geben, die um 300 Rtlr. vermehrt werden sollen, wenn sie nicht bei ihrem Bruder wohnen will. Der Bruder Hermann soll bis zu seiner Heirat jährlich 800 Rtlr. erhalten. Verheiratet er sich den Vorschriften gemäß, erhält er die für ihn bestimmte Ausstattung.

Die dem Grafen Diedrich übertragenen Güter werden zum Wert von 280.000 Rtlr. angesetzt, decken aber wegen der Schulden und Lasten, selbst unter Einrechnung des Gutes Menzel mit den Vorwerken Effeln und Nettelstädt, das Diedrich bei seiner Heirat schon übertragen wurde, nicht dessen Forderungen. Der Vater Wilhelm überträgt deshalb seinem Sohn alle auf den Gütern vorhandenen verkäuflichen Naturalien, den Zehnten zu Schlewecke und die noch nicht verkauften Afterlehen von Hennekenrode sowie alle Guthaben und Forderungen, die er überhaupt hat, darunter die Anprüche auf Pension aus der Tätigkeit als vormaliger westphälischer Zentralbeamter und auf das vom Kurfürsten von Hessen seinem Schloss in Kassel inkorporierte Haus. Diese Gegenstände werden mit 50 000 Rtlr. bewertet.

Der Vater wird sich bemühen, die Schulden abzutragen, und erhält aus den Gütern nicht mehr als jährlich 2.000 Rtlr.

Aus den abgetretenen Gütern soll unter Einschluss von Menzel ein Fideikommiss errrichtet werden, das in Promogenitur vererbt wird. Die Erbschaft kann nur antreten, wer sich mit Zustimmung des Vaters mit einer katholischen und vollbürtigen adeligen Dame verheiratet. Dieser kann wohl von der Bedingung der Katholizität der Ehefrau dispensieren, nicht aber von der Vollbürtigkeit, die wie zur Aufschwörung bei den ehemaligen Domstiftern Paderborn, Hildesheim und Münster definiert wird.

Da die Güter wegen der Schulden derzeit keine 10.000 Rtlr. erbringen, kann für die Errichtung des Fideikommiss die allerhöchste Genehmigung nicht erlangt werden.


Als Anlagen: Auszug aus dem Testament des Ferdinand von Bocholtz, 1782; Pertinenzverzeichnisse der Güter Niesen (mit Vorwerken Hegge und Haferhausen), Störmede, Anröchte, Steege, Bocholtzischer Hof zu Paderborn, Herrschaft Alme (mit Vorwerken Almerfeld, Bruch, Tinne und den Besitzungen im Sauerland).

Dabei: Anfrage des Appellationsgerichts zu Paderborn über den Stand des zu errichtenden Fideikommisses, 1855.

Druck des Vertrages.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 487
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Papier, Unterschriften von Wilhelm und Diederich Grafen von Bocholtz. Gerichtliche Bestätigung vom selben Tag.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-01
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