Regest

Datum 1833-10-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Paderborn
Titel/Regest Wilhelm Graf von Bocholtz einigt sich mit seinem ältesten Sohn Diedrich über ihre Geldangelegenheiten.

Der Vater hatte sich im Vertrag vom 3.11.1827 den Niessbrauch der von ihm seinem Sohn übertragenen Güter vorbehalten. Er verzichtet auf den Niessbrauch, womit dem Sohn alle Kosten für die Verwaltung der Güter sowie die Zahlung der Schuldzinsen und vereinbarten Pensionen zufallen. Diedrich übernimmt auch, seinem Bruder Hermann jährlich 800 Rtlr. nach Oldenburg zu entrichten, so lange der Vater lebt. Nach dem Tod des Vaters sollen Hermanns Rechte richterlich festgestellt werden. Außer den im Vertrag vom 3.11.1827 bezeichneten Schulden übernimmt Diedrich noch die Forderung der Erben Lynk in Höhe von 1.000 Talern, die Ansprüche des Armenhauses zu Schladen, die Schuld bei Herrn von Sierstorff über 1573 Taler 28 Sgr. 9 Pf.

Für die Überlassung des Niessbrauchs zahlt Diedrich seinem Vater jährlich 2400 Rtlr.

Ausgenommen vom Verzicht des Niessbrauchs sind das Gut Steege und das Schloss Niesen.

Abschrift.

Dabei Entwurf 1833 September 28 Niesen.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   P Familie von Bocholtz |   alle Regesten
Signatur P Urk. 489
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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