Titel/Regest |
Nach verschiedenen Streitigkeiten vergleichen sich die Häuser Ahlrod und Wolfsberg 1. wegen der Fischerei auf dem Bleichzug, 2. wegen abgehauener Schlachtung und des dadurch entstandenen Schadens, 3. wegen eines an die Kellerwiese angetriebenen Sandkamps und 4. wegen eines durch die vorgenannte Wiese prätendierten Weges und zwar dermaßen, daß das Haus Wolfsberg den Kugeltimpel und Bleichzug behält, die Fischerei sowohl unter dem Bleichzuge als auch auf der Stever und in den Fischzügen aber dem Haus Ahlrodt verbleibt. Jedoch soll dem Hause Wolfsberg freistehen, auf halben Strom in der Stever an der Kellerwiese mit der Angel zu fischen. Zugleich wird dem Haus Wolfsberg das in der Kellerwiese vorhandene ahlrodtsche Örtchen Heugewachs erblich überlassen.
Eigenhändige Unterschriften von B. D. v. d. Reck, K. W. (?) D. van Dorth, J. H. (?) B. v. Dorth, D. H. (?) von Recke und des Zeugen F. v. (?) Wonwolff.
Or. Papier. 2 aufgedrückte Siegel der v. d. Reck und van Dorth. |