Titel/Regest |
Vor Johann Lüdtgartz, Richter der Stadt Haltern (der Stätt Haltrenn) erklärt Anna Kocks, Tochter des verstorbenen Berndt Kocks und dessen Frau Margreiten, wohnhaftig zu Lebzeiten im Dorf Seppenrade, daß sie und ihre natürlichen Kinder, die sie von Thomas Ringenbergh hat, auf Fürsprache der Catharina von der Marck genannt Alstedde, Frau zu der Schadenburgh, durch Johann von der Recke zu Heessen, Drost zu Werne, freigelassen worden zu sein. Anna Kocks und ihre Kinder verzichten auf alle Ansprüche am Kocks Kotten im Dorf Seppenrade. Der Richter kündigt sein Siegel an.
Zeugen: Johann Vögellpoith und Hermann Ringenbergh, Rentmeister der Stadt Haltern. Thomas Ringenbergh kündigt seine Unterschrift an.
Ausf.-Perg., dt.; angek. Siegel ab. Unterschrift "Thömas Ringenbergh Pastor zu Fleissenn (= Flaesheim) premissa omnia approbat et subscripsit". |