Regest

Datum 1347-02-18 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(dominica die, qua cantatur Invocavit)
Titel/Regest Borchardus, Propst zu Busdorf in Paderborn (ecclesie Petri et Andree apostolorum in Paderborn), der Knappe Wernherus de Westerborg und der Knappe Herboldus de Papenheym, Bruder des genannten Propstes, machen alle Menschen, die in ihre Stadt Libenau (ad opidum nostrorum Levenowe) ziehen, und deren Nachkommen frei von Hörigkeit und allen anderen auf ihnen lastenden Pflichten und erlauben ihnen, in der Stadt ohne die Abgaben und Dienste, die man von ihnen fordern könnte, zu wohnen. Die Hörigen der Aussteller aber in der Stadt sollen ihnen sogut wie außerhalb dienen. Wer in die Stadt gekommen ist und sich dort niedergelassen hat, soll wegen früherer Schulden und Straftaten vor den Ausstellern und ihrem Richter nicht angesprochen werden, sondern über die Aussteller belangt werden und vom Richter rechtsförmig und nach der Art der Straftat bestraft werden, vorbehaltlich der innerhalb von Jahr und Tag niemand auf ihn Anspruch erhebt, geht die eine Hälfte an die in der Stadt erbaute Kirche und die andere Hälfte an die Bürger.

Siegelankündigung: die drei Aussteller.
Archiv   Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e. V.
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Benutzungsort Erzbischöfliche Akademische Bibliothek Paderborn
Quelle   Stöwer, Ulrike (Bearb.) | Das Archiv des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn e.V. | Nr. 120, S. 92
Formalbeschreibung Ausf., Perg., Lat. - 3 anh. Siegel: 1) - 3) (verl.) - Rückseite: privilegia de anno 1347, 2. [17. Jh.]; Plica: schon gedruckt von X. Schrader
Druck: WZ 57 S. 210 f (mit Kopfregest); Regest: INA III 2 S. 187 Nr. 12
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.17   1300-1349
Datum Aufnahme 2004-01-30
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