Titel/Regest |
Conradt von Bonen bekennt im Beisein seines Bruders Georgen, dass ihn Graf Herman Georgen zu Lymburch, Herrn zu Styrumb, mit dem Hof zu Berge im Gericht von Recklinghausen im Kirchspiel von Buer sowie dem Zehnten zu Poppinchausen in der Herrschaft Strunckede belehnt habe, so wie sie zuvor sein Vater Georgen von Bonen besaß. Des weiteren habe er die Bergermark, das Amt des Holzrichters dort mit den dazugehörigen Gerechtigkeiten sowie den ganzen Zehnten zu Hasselt zu Lehen erhalten, nachdem er und sein Bruder sie mit Zustimmung des Lehnsherren von Herman von Westerholt erworben hatten. Dafür schwöre er dem Grafen den Lehnseid.
Das Siegel des Ausstellers wird angekündigt.
Zeugen: Johan von Loe, Georgen Schele und Johan Schmelinck. |