Titel/Regest |
Witwe Maria Gräfin zu Limburg und Brunckhorst, Frau zu Styrumb, Wisch und Borkelohe, geborene Gräfin zu Hoya und Bronckhausen, verpachtet dem Jorgen zum Eicken und dessen Ehefrau Irmgarten ihren Hof und Gut zum Eicken mit dem Robekempken Gut nebst Zubehör, abgesehen von dem Kamp zum Winckel. Dafür sollen die Pächter jährlich am Martinstag 13 Rtlr. bezahlen und acht Malter Roggen, zwei Malter Weizen, fünf Malter Gerste, zehn Malter Hafer, zwei Schweine, zwei fette Gänse sowie andere festgesetzte Abgaben zum Haus der Gräfin nach Styrumb liefern. Zudem sollen sie das Vorrecht haben, falls das Weitgut jenseits der Ruhr, das Jochum Tacken derzeit inne hat, anderweitig vergeben wird. |