Titel/Regest |
Goswein von Dungelen bekennt, dass ihn Georg von Hambroich, Statthalter der Styrum'schen Lehnkammer des Grafen Jobst zu Limburg und Brunckhorst, Herrn zu Styrumb, Wisch und Borckeloe, mit dem Gut Hackenscheid nebst zweier Höfe zu Mannlehnsrechten belehnt und er dem Grafen dafür den üblichen Lehnseid geleistet habe.
Für den Aussteller wird das Siegel seines Vaters Rutger von Dungelen zu Dalhausen angekündigt.
Zeugen: Johann von Reins, Herr zu Hüls, und Evert von Bonning, beide Lehnsmänner des Grafen. |