Titel/Regest |
Die verwitwete Gräfin Maria zu Limburg und Bronckhorst, Frau zu Styrumb, Wisch und Borchuloe, geborene Gräfin zu Brockhausen, bekennt, dass der edle Benting ihr und ihrem Mann die Summe von 2.000 Philippsgulden, jeden zu 25 brabantischen Stübern, für die Aussteuer ihrer Schwester von Ritterscheid geliehen habe. Dafür verpfände sie dem Gläubiger den Hof zu Bongart, der nun ihrem Sohn Johann Graf zu Limburg und Bronckhorst, Herrn zu Styrumb, bei der brüderlichen Teilung zuerkannt wurde. Die Tilgung der Schuld soll aus ihrem Leibzuchtgut, genannt Farterwerth, erfolgen, um den verpfändeten Hof zu lösen. Da jedoch nach dem Erbaufteilungsvertrag zwischen ihren Söhnen Jobst, Johann und Erich das Gut Fraterwerth nach dem Tod der Gräfin Maria an Jobst falle, soll er dann auch die Zinsen für die geborgten 2.000 Gulden zahlen, den Hof Bongart aus der Pfandschaft befreien und seinen Bruder Johann schadlos halten. |