Titel/Regest |
Berndt Rodigers, des Bischofs Simon von Paderborn Vogt zu Neuhaus (tom Nyenhusz), hat vom Bischof mit Einwilligung des Domkapitels gegen Zahlung von 200 rheinischen Gulden den Hof zu Thune in Pfandschaft erhalten. Von der Pfandsumme hatte Berndt 100 rheinische Gulden von Reyneke Hoberg geliehen und deswegen den Pfandbrief bei Herrn Wessell Paduwellen, Priester zu Bielefeld (Bilvelde), hinterlegt. Berndt verpflichtet sich, die 100 Gulden bis kommenden Michaelis zurückzuzahlen. Tut er dies nicht, will er Reyneke jährlich zwischen Michaelis und Martini acht Malter Hartkorn Paderborner Maßes aus dem Hof zu Thune zahlen. Der Meier des Hofes soll sich dem Reyneke eidlich zur Zahlung dieser Kornrente verpflichten. Kann Berndt an kommenden Michaelis 50 Gulden zurückzahlen, soll die Rente auf vier Malter reduziert werden. Sollte Berndt dann im folgenden Jahr zwischen Ostern und Pfingsten die restlichen 50 Gulden abtragen, wird sich Reyneke mit den erhaltenen vier Maltern Korn begnügen.
Berndt Rodigers siegelt. Auf seine Bitte siegelt auch Bischof Simon, der den Hof erst dann einlösen will, wenn Reyneke seine 100 Gulden wieder erhalten hat. |