Regest

Datum 1491-07-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(an dem vridage na sunte Margareten dage)
Titel/Regest Vor Herman Thonies, des Herzogs Wilhelm zu Jülich und Berg, Grafen zu Ravensberg etc., geschworener Richter zu Halle, überträgt Jost Haberch, + Ottos Sohn, dem Bernd Hoberg, dessen Frau Elzeke und ihren Erben sein väterliches und mütterliches Erbe, wie ihm dieses vom Vater schon angefallen ist und von der Mutter noch zufallen wird, sowie die Ansprüche, die er auf das Erbe seiner Geschwister hat. Dafür wollen Bernd und Elzeke dem Jost, so lange seine Mutter noch lebt, jährlich acht rheinische Gulden, vier zwischen Michaelis und Martini und vier zwischen Ostern und Pfingsten, geben und ihn mit so guter Kost speisen, wie sie sie selbst an ihrer Tafel haben. Nach dem Tod von Josts Mutter wollen Bernd und Elzeke ihrem vedderen und dessen Erben jährlich 16 Gulden und Beköstigung auf Josts Lebenszeit geben. Bernd soll Jost auf seinem Haus eine Schlafkammer mit einem Bett einräumen, die Jost nach seinem Belieben verwenden darf. Sollte Jost krank werden, will Bernd ihn pflegen lassen. Tut Bernd dies nicht, soll er dem Jost und seinen Erben auf Josts Lebenszeit jährlich 24 Gulden und nichts weiter geben. Dagegen verzichtet Jost zugleich auch für seinen Bruder auf sein Erbe und überträgt es auf Bernd.

Der Richter und Jost Hoberg siegeln.

Zeugen: Warner Speigel, Erbmarschall, Wilm vam Closter, Hinrich Cappel, Knappen.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 54
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., 2 anh. Siegel: 1. Richter (Bild: T), 2. Jost Hoberg.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 5).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
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