Regest

Datum 1572-04-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(uff mitwochen fhur dem sontage Quasimodogeniti)
Titel/Regest Vor Goddeke Schenckinck zu Ostbevern erklären Herr Wessel Molner, Pastor, Gerdt Schulte to Provestinck, Goddeke Hutteman und Henrich Volmar, Provisoren der Kirche als Verweser der Armen des Kirchspiels Ostbevern, daß die Witwe des Heinrich Schmeisingh zu Tatenhausen wegen des Erbanfalls der Loburgischen Güter den Armen des Kirchspiels Ostbevern 400 Taler gegeben habe. Und zwar handelt es sich um eine Obligation des Bernhardt von Westerholt, Herrn zu Lembeck, über 400 Taler, die mit 24 Taler zu verzinsen sind. Als Bürgen sind in der Obligation Jaspar Schmisingk zu Harkotten und Johan von Beverforde zu Oberwerries genannt. Die Provisoren waren von der Witwe verpflichtet worden, die Zinsen für die Armen zu verwenden und ihr oder einem von ihr dazu bestimmten Diener Rechnung über die Verwendung abzulegen. Sollte die Obligation eingelöst werden, soll das Kapital erneut für die Armen angelegt werden. Der Pastor und die Provisoren versprechen, diese Bedingungen einzuhalten. Sollten sie dagegen verstoßen, ist die Obligation bzw. das Kapital an die Schenkerin oder deren Erben zurückzugeben, die dann ein anderes Armenhaus bedenken wollen.

Goddeke Schenckingk siegelt für die Provisoren, die über kein eigenes Siegel verfügen.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 128
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., anh. Siegel ab.

Rückseite: Inhaltsvermerke; Signatur (Lit. D).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-27
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