Regest

Datum 1576-04-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am sontag Palmarum)
Titel/Regest Friederich Nagel zur Heide, + Ludekens Sohn, verspricht, den Heinrich Schmiesing zu Tatenhausen schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für ihn gegenüber Matheus von Quernheim zu Böckel zusammen mit Johan Ledebur zu Werburg, Johan Ledebur zu Stokum Stockheim) und Herman von Eim (Nehem) zu Sondermühlen (Sundermolen) wegen einer Schuld von 1200 Talern übernommen hat. Zum Unterpfand setzt er den auch im Rentbrief dem Matheus von Quernheim versetzten halben Zehnten zu Spradow (Spradaw).

Der Aussteller unterschreibt und siegelt.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 134
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., anh. Siegel, Unterschrift.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Dabei: 1576 April 19 Frederick Nagel an Heinrich Smising: er bittet dringend, die Bürgschaft mitzuübernehmen, da er das Geld benötige, um zu Ostern Aldenbuichem zu bezahlen.

Einlegezettel: Herman van Nhem, der sein Siegel zu Münster habe, habe mit seiner Petschaft gesiegelt. Dieser lasse ebenfalls den Empfänger zur Mitbesiegelung auffordern.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-27
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