Regest |
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Datum | 1628-02-05 Suche DWUD Suche Portal | Datum Bestand: früher | später | ||||||
Titel/Regest | Henrich Korff gen. Schmising zu Tatenhausen und Willenburg und seine Frau Sibilla geb. de Wendt haben vor etlichen Jahren von dem nunmehr verstorbenen Henrich Consebruch, Vogt im Brockhagen, und dessen Frau Elisabeth Ledebur 200 Rtlr. erhalten und darüber eine Obligation ausgestellt. Da nun Christoff Barlemeyer, der jetzige Ehemann der Elisabeth Ledebur, um die Ausstellung einer neuen Obligation gebeten hat, da die alte infolge der Kriegszeiten verloren gegangen sei, stellt Henrich Korff diese Urkunde aus, in der er sich zur Zahlung einer Pension von 12 Rtlr. verpflichtet und sich die Ablösung vorbehält. Sollte die ältere Obligation wiederaufgefunden werden, ist diese Urkunde nichtig. Henrich Korff unterschreibt und siegelt. |
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Archiv | Tatenhausen (Dep.) | |||||||
Bestand | Urkunden | alle Regesten | |||||||
Signatur | 184 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Formalbeschreibung |
Ausf.-Perg., kanzelliert, anh. Siegel, Unterschrift. Rückseite: 1656 November 5 Ablösung, quittiert durch Gerhard Consbruch, Johan Henrich Conszbruch und Jodocus Consbrug (?). Dabei: 1628 Februar 5 Revers der Eheleute Christoffher Barlmeier und Elisebedt Ledebur, daß die neue Obligation bei Auffindung der früher ausgestellten nichtig sein soll. |
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Projekt | Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
Systematik |
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Datum Aufnahme | 2010-10-13 | |||||||
Datum Änderung | 2011-09-27 | |||||||
Aufrufe gesamt | 2413 | |||||||
Aufrufe im Monat | 11 | |||||||
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