Titel/Regest |
Dompropst, Dechant, Senior und Domkapitel zu Osnabrück, denen Caspar Korff gen. Schmising zu Tatenhausen und Willenburg 600 Rtlr., davon 300 Rtlr. ad quotidianam und 300 Rtlr. ad praeposituram, schuldete, bestätigen, daß Caspar Korff diese Schuld durch Übergabe einer vom Domkapitel 1626 März 18 ausgestellten Obligation über 600 Rtlr., die Caspar Korff 1648 von Herman von Nehem zu Sondermühlen und Rollinghof erworben hat, abgelöst hat. Die ad quotidianam über 300 Rtlr. ausgestellte Obligation, die nicht aufgefunden wurde, wird für kraftlos erklärt. Sie soll Caspar Korff ausgehändigt werden, wenn sie wiedergefunden wird.
Die Aussteller siegeln und lassen durch ihren Sekretär unterschreiben. |