Regest

Datum 1561-06-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ahm freitage nach Viti martiris)
Titel/Regest Vor Segewin Lodewych, des Herzogs Wylhelm zu Jülich, Kleve und Berg, Grafen zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, geschworener Gograf zu Versmold (Verszmelde), trägt Johanna Boick, Stiftsjungfer auf dem Berge vor Herford, in Anwesenheit ihres erwählten Vormunds Heinrich Ledebaur, + Wylhelms Sohn, vor, daß ihre Eltern die Willenburg (Wyldenburgk), eine Edelmannswohnung im Kirchspiel Hilter im Amt Iburg, mit zugehörigen Erben, Kotten und Eigenbehörigen besessen hätten, die nach ihrem Tod an ihren Bruder Johan Boick gegangen sei, von dem sie die Willenburg geerbt habe, da ihr Bruder weder eine Hausfrau, noch Leibeserben hinterlassen habe. Sie sei nun drei Jahre im ruhigen Besitz des Gutes. Da sie nicht mehr zu heiraten gedenke und nunmehr eine alte Person sei, die nicht haushalten könne, überträgt sie das gesamte Gut wegen der Wohltaten und Freundschaft, die ihr auf dem Haus Tatenhausen zunächst von den Hobergen, dann von den Schmeisingen erwiesen worden sei, unwiderruflich dem Herrn Heinrich Schmeisinge, Domherrn zu Osnabrück, ihrem Vetter und Paten, und dessen Erben. Der im Gericht anwesende Domherr nimmt das Gut an und verpflichtet sich, der Stiftsjungfer lebenslänglich aus dem Gut 15 Taler an Michaelis und vier feiste Schweine zu geben. Die Stiftsjungfer leistet erblichen Verzicht und unterschreibt.

Der Richter und Heinrich Ledebaur siegeln.

Zeugen: Cordt Welinckhoef, Wylhelm Bruninck und Jorgen Daelkoter.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 275
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., 2 anh. Siegel: 1. Richter, 2. Heinrich Ledebaur, Unterschrift.

Rückseite: Inhaltsvermerk.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-27
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