Regest

Datum 1494-09-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(up satterdach na Lamberti episcopi)
Titel/Regest Der Ritter Godeke Ketteler fällt einen Schiedsspruch zwischen Johan van Merfelde einerseits und Engelbert Twentz und Arnoldus van der Becke andererseits wegen der Höfe Lubertynck, Hilgerdinck und Meddynch im Kirchspiel Lette. Danach soll Johan van Merfelde die drei Höfe übernehmen, wie diese bisher von Engelbert de Twente und Arnoldus van der Becke besessen wurden, und dafür dem Arnoldus van der Becke, der von Engelbert de Twente entsprechend bevollmächtigt ist, am kommenden Fest Lichtweß 350 rheinische Gulden in Geld oder Rentbriefen geben. Wenn die Bezahlung erfolgt ist, soll Johan van Merfelde eine Besitzbestätigung und die Urkunden erhalten, die Engelbert und Arnoldus über diese Höfe noch in Händen haben. Diejenige Rente von einem Molt Roggen, die der Zeller (bouweman) von Lubertynch an Morcken zu Coesfeld verkauft hat, soll er ohne Einrede des Johan van Merfelde wieder einlösen. Der Freikauf des Berndt then Percke von dem Hof soll Bestand haben. Johan van Merfelde darf die Höfe sofort in Besitz nehmen, soll aber bei Bezahlung der 350 Gulden das Handgeld entrichten. Sollte Johan van Merfelde an Lichtmeß nicht die genannte Summe zahlen, soll die Inbesitznahme der Höfe durch ihn der anderen Partei nicht schädlich sein. Jede Seite erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 332
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Papier, Chirograph über ABCDE obere Hälfte.

Rückseite: Inhaltsvermerke; Signatur (N. 8).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.20   1450-1499
Datum Aufnahme 2010-10-13
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