Regest

Datum 1448-03-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(ipso die profesto beati Gregorii pape)
Titel/Regest Lambert van Bevessen und Ludeke Nagel, derzeit Amtleute der Herrschaft Ravensberg, denen die Burg Ravensberg mit den Kirchspielen von Herzog Gherd zu Jülich und Berg, Grafen zu Ravensberg, in gesonderten Urkunden pfandweise verschrieben wurde, einigen sich mit Rat ihrer Freunde wegen dieser Pfandschaft in folgender Weise: 1. Beide wollen nach Burgfriedensrecht auf der Burg wohnen und die Einkünfte (vervallen, renten, denst, bouwe, bodynge) der Burg gleich teilen. Da jedoch Lambert nicht auf der Burg wohnen will, soll er Ludeke jährlich an Mittwinter zum Unterhalt der Burg 100 Gulden in Silbergeld geben. Auch darf Ludeke, so lange Lambert nicht auf der Burg wohnt, dat kohus allein nutzen. 2. Sollte Ludeke nicht mehr damit einverstanden sein, den Unterhalt der Burg gegen Zahlung von 100 Gulden und Nutzung des kohuses allein zu übernehmen, soll er dies dem Lambert an Michaelis ansagen, der am darauf folgenden Weihnachtsfest dann auf die Burg ziehen soll und sie mit Ludeke zu gleichen Teilen unterhalten soll. Die Zahlung der 100 Gulden entfällt dann. 3. Keiner soll ohne Zustimmung des anderen dessen Feinde auf die Burg lassen, es sei denn, der Herzog oder seine Erben veranlaßten dieses, indem sie dar wat anne wolden utlosen aufgrund der Pfandurkunden. 4. Sollte zwischen ihnen ein Streit entstehen, wollen sie je zwei Freunde benennen, die binnen eines Monats einen Schiedsspruch fällen sollen. 5. Ebenso sollen auch Streitigkeiten zwischen ihnen selbst und dem Gesinde des anderen geschieden werden. 6. Streitigkeiten unter dem beiderseitigen Gesinde wollen beide zusammen innerhalb eines Monats schlichten. 7. Bei allen auftretenden Streitigkeiten soll der Burgfrieden stets eingehalten werden. Der Burgfrieden erstreckt sich auf die Burg und ihre Umgebung, nämlich bynnen Cleve to Mitwege to Bonynchusen, in dem kohus und syner tobehoringe und uppe den dyken, nemlich Pustmolen dyck, Pytekes dyck, Vynken dyck, Haken dyck, und weder to Cleve, als dat in deme rynge umbe dat slott begrepen is. Innerhalb dieses Bereiches soll jeder sicher sein. 8. So lange Lambert nicht auf der Burg Ravensberg wohnen will, soll Ludeke Nagel für ihn einen Knecht unterhalten, der Lamberts Interessen wahrnehmen soll und Ludeke verpflichtet sein soll. 9. Lambert kann jederzeit auf die Burg ziehen. Nimmt er dort seinen Wohnsitz, soll Ludeke mit ihm wegen der 100 Gulden abrechnen und die Gefälle mit ihm gleich teilen. Beide sind dann gleichmäßig für den Unterhalt der Burg zuständig. Wenn beide die Burg bewohnen und nicht zusammen wirtschaften wollen, soll Lambert die Burg in zwei Teile teilen und Ludeke die Wahl seines Teiles überlassen. 10. Ihre Knechte und Gesinde, die auf der Burg sind, sollen beiden die Treue schwören. 11. Gerät einer von ihnen in eine Fehde, der andere aber nicht, soll der Unbeteiligte dennoch bei der Verteidigung der Burg mithelfen. 12. Sollte einem oder ihnen beiden die Burg verloren gehen, sollen sie mit dem Eroberer erst dann Frieden schließen, wenn sie die Burg oder ihr Geld zurückerhalten haben. 13. Einfälle in das Amt und in das zur Burg gehörige Land wollen sie gemeinsam abwehren. 14. Wenn Lambert die Burg beziehen sollte, soll er die Hälfte von der Wintersaat erhalten und dann die Hälfte des Landes nutzen. Auch vom kohus soll er die Hälfte nutzen, ausgenommen varende have und reysschop, die er vorgefunden hat. 15. Die Bestimmung des Herzogs in den Pfandbriefen, daß nach dem Tod eines Pfandinhabers dessen Erbe erst dann auf die Burg kommen darf, wenn er dem Herzog binnen eines Monats ein schriftliches Gelöbnis ausgestellt hat, wollen Lambert und Ludeke beachten. Sollte jedoch der Herzog den Erben hinhalten, obwohl sich dieser zu dem Gelöbnis erboten hat, wollen sie den Erben auf die Burg und zu seiner Erbschaft lassen. Er soll dann durch einen Transfixbrief dieser Vereinbarung beitreten.

Lambert van Bevessen und Ludeke Nagel beschwören diese Vereinbarung und siegeln. Mit ihnen siegeln Wilhelm van dem Wolde, Johan van Kerssenbroke und Ludeke van Gresst, Bürgermeister zu Bielefeld.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 462
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., 5 anh. Siegel: 1., 3. und 4. (ab), 2. Ludeke Nagel, 5. Ludeke van Gresst.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signatur (N. 1).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit2.19   1400-1449
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
Aufrufe gesamt 1374
Aufrufe im Monat 404