Regest

Datum 1533-05-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(mithweckenn nha dem sundage Cantate)
Titel/Regest Ffrederyck Nagel und seine Frau Lyze schließen mit ihren Söhnen Alhard, Ludeke, Herrn Matheus und Cord unter Vermittlung von Jost van Varendorppe, Serick vann Baeck und Herrn Hinrick Scharpinck, Pfarrer zu Enger, einen Vertrag. In Anbetracht der Schulden, die auf dem Hause Bustedt lasten, weiter der Tatsache, daß eine Tochter noch ausgestattet werden muß und für die Söhne Matheus und Cord für die Erwerbung von Präbenden hohe Ausgaben entstanden sind, will Matheus im geistlichen Stand bleiben und sich mit seiner Präbende begnügen, doch soll ihm derjenige Bruder, der in den Besitz des Hauses Bustedt gelangt, nach dem Tod des Vaters jährlich zwischen Martini und Weihnachten 10 Gulden zahlen und jährlich ein Fuder Heu, ein Fuder Stroh und zwei fette Schweine, wenn Mast ist, geben sowie für ihn vier Schweine in die Bustedter Mast treiben. Wenn Matheus Bustedt besuchen will, soll er mit seinen Pferden und einem Knecht oder Jungen vier oder fünf Tage aufgenommen und versorgt werden. Falls es notwendig ist, darf er so lange bleiben, bis seine Angelegenheiten vertraglich abgesichert sind. Cordt, der mit großen Kosten im Stift Cappenberg untergebracht wurde, dort aber keine Präbende hat, ist bereit, wenn ihm eine Präbende verschafft wird, sich mit dem zu begnügen, was sein Bruder Matheus erhalten hat. Auf Bitten der Eltern und Brüder, die befürchten, daß Cordt das, was er gelernt hat, wieder vergessen könnte, wenn er nicht bald eine geistliche Stelle erhält, verspricht daraufhin Matheus, seine Präbende im Stift Bielefeld zugunsten seines Bruders Cordt zu resignieren. Matheus verlangt dafür vom Besitzer von Bustedt eine lebenslängliche Rente von 16 Gulden, die zwischen Martini und Weihnachten gezahlt werden soll. Cordt soll zusätzlich zu der Präbende, die ihm Matheus abtritt, vom Besitzer von Bustedt eine Rente von 17 Gulden erhalten, die so lange gezahlt werden soll, bis Cordt in der Liebfrauenkirche zu Bielefeld oder anderswo eine Präbende oder ein gleichwertiges Benefizium erhalten hat. Wenn dies geschehen ist, soll der Besitzer von Bustedt die Rente von 17 Gulden um weitere drei Gulden vermehren und Matheus und Cordt dann auf Lebenszeit jeweils 10 Gulden zwischen Martini und Weihnachten geben. Falls die beiden Brüder ihren geistlichen Stand verlassen wollen oder ihrer Präbenden beraubt werden, behalten sie sich ihre Ansprüche am väterlichen Erbe vor. Matheus und Cordt verzichten auf alle weiteren Ansprüche. Von diesem Vertrag haben Ffrederick und Lyse und Alhardt und Ludeke, ihre weltlichen Söhne, einerseits und Matheus und Cordt andererseits jeweils eine Ausfertigung erhalten.

Mit Ffrederick, Alhardt, Ludeke, Matheus und Cordt siegeln Jost vann Varendorp, Serick vann Baeck und Herr Hinrick Scharpinck. Auf Bitten der Beteiligten siegeln auch die Brüder Clawes und Cord vann Horne, die als nächste Blutsverwandte als Vermittler tätig werden wollten, aber aus erheblichen Ursachen ausbleiben mußten.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 498
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., Unterschriften der vier Brüder Nagel, 10 anh. Siegel: 1. Ffrederick Nagel, 2. (ab), 3. Ludeke Nagel, 4. Matheus Nagel, 5. (ab), 6. Jost van Varendorp, 7. Serick van Baeck, 8. Hinrick Scharpinck (Bild: monogrammartige Hausmarke), 9. Clawes van Horne, 10. Cordt van Horne.

Rückseite: Inhaltsvermerk; Signaturen (D; gestr. N. 6; Nro. 5); Keussenborch ahngehend.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
Aufrufe gesamt 858
Aufrufe im Monat 353