Regest

Datum 1533-05-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(donredage nha dem sundage Cantate)
Titel/Regest Auf Wunsch von Ffrederick Nagel und dessen Frau Lyse, ihrer Eltern, schließen die Brüder Alhardt und Ludeke Nagel unter Vermittlung von Jost vonn Varendorppe, Serick vann Baeck und Herrn Hinricus Scharpinck, Pfarrer zu Enger, einen Vertrag über die elterlichen Erbgüter. Die anderen Brüder, Herr Matheus und Cordt, haben erklärt, daß sie im geistlichen Stand leben und sich mit ihren Präbenden und einer kleinen jährlichen Aufbesserung begnügen wollen, und haben zugunsten ihrer beiden weltlichen Brüder urkundlich auf die elterlichen Güter, die mit schweren Schulden beladen sind, verzichtet. In Anbetracht der Tatsache, daß noch eine Schwester auszustatten ist und das Gut Bustedt (Bustedde) nur mit Mühe gehalten werden kann, haben Alhardt und Ludeke vereinbart, daß derjenige, der die elterlichen Güter verläßt, den Zehnten zu Spradow im Kirchspiel Bünde und die Erben Zass by der Werren und Hillebrandes in der Bauerschaft Schweicheln (Swechghelhen) im Kirchspiel Herford frei von allen Lasten erhalten soll sowie die Hälfte des halben Zehnten zu Lulberenn vor Herford, falls man diesen wieder in Besitz nehmen kann. Derjenige, der diese Güter erhält, soll sich damit belehnen lassen und darf mit ihnen nach Gutdünken umgehen. So lange derjenige, der diese Güter erhält, nicht verheiratet ist (unbestadet is) und keinen Dienst hat oder tätig ist, soll der andere Bruder, der Bustedt besitzt, ihn mit zwei Pferden und einem Knecht unterhalten. Ludeke nimmt nun die genannten Güter an sich in Erwartung eines künftigen Amtes und verzichtet zugunsten des ältesten Bruders Alhardt auf weitere Ansprüche, um die Familie durch Armut nicht noch weiter herunterzubringen. Alhardt soll also das Haus Bustedt mit den übrigen Gütern und das vom Landesfürsten verpfändete Amt Enger erhalten. Falls Ludeke sich andere Erbgüter erheiraten sollte und die ihm jetzt übergebenen Güter verkaufen will, soll Alhardt das Vorkaufsrecht haben. Diese Vereinbarung tritt mit dem Tod des Vaters in Kraft. Bis dahin erhalten die Söhne die bisher gewährte Unterstützung.

Frederick Nagel und seine Söhne Alhardt und Ludeke siegeln. Mit ihnen siegeln die drei Vermittler sowie Clawes und Coerdt vann Horne als nächste Blutsverwandte, die an dieser Verhandlung selbst nicht teilnehmen konnten.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 499
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., Unterschriften der Brüder Alhardt und Ludeke Nagel, 8 anh. Siegel: 1. Ffrederick Nagel, 2. (ab), 3. Ludeke Nagel, 4. Jost van Varendorp, 5. Series van Baeck, 6. Hinrick Scharpinck, 7. Clawes van Horne, 8. (ab).

Rückseite: Inhaltsvermerk, Signatur (N. 22).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
Aufrufe gesamt 873
Aufrufe im Monat 355