Titel/Regest |
Frederick Nagell und seine Frau Lyse treffen mit ihrem Sohn Alhard und dessen Frau Styneke folgende Vereinbarungen. Wegen seines Alters und seiner Schwachheit übergibt Ffrederick seinem Sohn Alhard das Haus Bustedt mit allem Zubehör sowie alle Güter mit Vieh und Einrichtung und leistet darauf Verzicht. Ffrederick und Lyse behalten sich eynen friggen disch vor, der so gut wie derjenige von Alhard sein soll. Sollten Ffrederick und Lyse durch Krankheit verhindert sein, den Freitisch aufzusuchen, dürfen sie das Essen holen lassen. Alhard soll für seine Eltern einen Knecht und ein oder zwei Mägde halten. Ffrederick und Lyse dürfen die Kammer, die sie jetzt bewohnen, weiter nutzen und auch die kleine Kammer und dazu einen Keller. Ffrederick soll jährlich 30 Gulden erhalten, davon acht zu Mittwinter. Alhard soll für ihn eine Stute (moerpert) halten und dafür ein Fuder Heu geben. Sollte Ffrederick sterben, soll Lyse auf Lebenszeit ihre Morgengabe im Northove zu Enger behalten. Alhard soll dann für seine Mutter ein Scheffel Leinen säen lassen. Zusätzlich soll Lyse den gesamten Zehntflachs vom Zehnten zu Spradow erhalten. Will Ffrederick nicht länger bei seinem Sohn leben und nach Herford, Bielefeld (Bylvelde) oder Enger ziehen, soll Alhard ihm die Güter geben, die früher Fredericks Sohn Ludeke besaß, sowie zwei fette Kühe und sechs Schweine, die mit Alhards Schweinen gemästet werden sollen. Sollte Alhard ohne Leibeserben sterben, soll seine Frau nach dem Heiratsvertrag versorgt werden. Wenn Alhards Mutter Lyse stirbt, soll ihr Schmuck den rechten Erben zufallen. Ihre Morgengabe soll wieder an das Gut zurückfallen.
Ffrederick und Alhard siegeln. Mit ihnen siegeln Serck van Baeck, Gerd van Quernhem, Ffredericks Schwiegersohn, Herr Hinrich van Schoppyngen, Pastor zu Enger, sowie Ffredericks Söhne, die Brüder Herr Mattheus, Herr Cord und Ludeke Nagel. |