Titel/Regest |
Die Streitigkeiten zwischen Herrn Johann und Heinrich Smysing, Brüdern, ihrer Schwester Magdalene, Witwe des Heinrich von Langen, und ihren Mitverwandten einerseits und Frantz von Bolschwing zu Sandfort (Sandtfurt), Bertolt Freitag und den Erben des + Joachim Droste andererseits wegen des Hauses Loburg sind durch Vermittlung von Herrn Wilhelm Kettler und Matthias von Aldenbockum, Drost, in folgender Weise beigelegt worden: 1. Die Smysing sollen von den Gütern des Hauses Loburg das Gut Hohekamp samt einem wüsten Gut genannt Barven Kotten, welche Güter vom Stift Überwasser in Münster zu Lehen gehen, abnehmen und für sich behalten. 2. Die übrigen von Anna Stael nachgelassenen Güter sollen in zwei gleiche Teile geteilt werden. Jede Seite soll einen Teil erhalten. Falls eine Seite ihren Teil verkaufen möchte, hat die andere Seite das Vorkaufsrecht. 3. Der Streit um Anna Staels Gerade wird so entschieden, daß der Domdechant dasjenige, was er sich von der Gerade angeeignet hat, behalten soll, doch nicht goldene Ketten, die nicht zur Gerade gehören. Der restliche Teil soll gleich geteilt werden. Dazu sollen von beiden Seiten Personen auf das Haus Loburg geschickt werden, die ein Inventar anfertigen sollen. 4. Alle bis heute rückständigen Renten und Zinsen erhalten Frantz von Bolschwing und seine Konsorten zur Erstattung ihrer Prozeßkosten. Alle anderen Gefälle aus Erbteilungen, Einfahrten und Freikäufen sollen sich beide Seiten gleichmäßig teilen. 5. Da die Smysingk von den 900 Talern, die an Jaspar Smisingk gezahlt wurden, mehr als die Hälfte gegeben haben, sollen ihnen Frantz von Bolschwing und seine Konsorten auf kommenden Tag Jacobi 90 Taler geben, damit jede Seite die gleiche Last trägt. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung.
Es siegeln die beiden Vermittler, Herr Johan und Heinrich Smysingk, Brüder, Frantz von Bolschwing, Bertolt Freitag und Sander Droste. Die letzten fünf unterschreiben. |