Regest

Datum 1539-12-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Eheberedung zwischen Assche van Langen, Sohn des Clawes van Langen, und Anna Smisingh, Tochter des Henrich Korff gen. Smeisingh. Hinrich van Langen, Clawes Bruder, und seine Frau Leneke übertragen dem Ehepaar aus besonderer Zuneigung ihren Sitz mitsamt dem Meierhof zu Klein Dratum (luttiken Draten) und den anderen zugehörigen Erben und Gütern, die Lehen des Stifts Münster sind, dazu Wischmans Erbe und Krumpelmans Erbe im Kirchspiel Glandorf (-pe), Myddendorps Erbe und Rockener Erbe im Kirchspiel Hilter, Everdings Erbe und Stotermans Erbe im Kirchspiel Gesmold (Geszmelde), welche Lehen des Stifts Osnabrück sind, und Horstmans Erbe im Kirchspiel Holte und Knosteshorstes Erbe im Kirchspiel Borgloh (Borchloe), beides freie Güter. Assche soll sich mit den Lehngütern belehnen lassen, doch sollen Hinrich und seiner Frau auf Lebenszeit die Leibzucht an den genannten Gütern vorbehalten bleiben. Nach ihrem Beilager sollen Assche und Anna diejenigen 100 Gulden erhalten, die Clawes seinem Bruder Hinrich jährlich von Stockum verschrieben hat, oder das Haus Stockum mit demjenigen, was derzeit Clawes von seinem Bruder Hinrich in Gebrauch hat. Assche soll sein gesamtes Vermögen in die Ehe einbringen. Hinrich Smisingh soll seine Tochter standesgemäß ausstatten und diese dann auf die elterlichen Güter Verzicht leisten. Nach dem Beilager soll Assche seine Frau mit einer Morgengabe ausstatten. Stirbt Assche vor Anna, ohne Kinder von ihr zu hinterlassen, soll Anna in allen Gütern bleiben. Will sie wieder heiraten, soll sie von Assches Erben 2.000 Gulden, die Morgengabe und die frauliche Gerechtigkeit erhalten. Die Morgengabe geht nach ihrem Tod an Assches Erben zurück. Sollte Anna nicht wieder heiraten, gehen die 2.000 Gulden jeweils halb an Assches und Annas Erben, die Güter fallen an Assches Erben, die Annas Erben dafür 1.000 Gulden zahlen sollen. Stirbt Anna vor Assche, ohne Kinder zu hinterlassen, bleiben sämtliche Güter bei Assche und seinen Erben. Stirbt Assche vor Anna unter Hinterlassung von Kindern, die dann aber auch vor der Mutter sterben sollten, sollen Assches Erben der Anna 2500 Gulden und die frauliche Gerechtigkeit geben und ihr die Morgengabe auf Lebenszeit lassen. Stirbt Assche vor Anna unter Hinterlassung von überlebenden Kindern, bleibt die Witwe mit den Kindern zusammen in allen Gütern sitzen. Sofern ihr dieses nicht zusagt, soll sie ein Drittel der Güter als Leibzucht erhalten, sofern ihr eine andere Leibzucht nicht schon ausgesetzt ist. Stirbt einer von den beiden vor dem Beilager, ist keine Seite der anderen in irgendeiner Weise verpflichtet. Der Eheberedung hat Andreisz van Langen, der Bruder von Clawes und Hinrich, zugestimmt.

Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung, die für den Bräutigam die Brüder Andreisz, Clawes und Hinrich van Langen sowie Johann von Monnickhusen, + Boriesz Sohn, Thonies Fresze, die Brüder Engelberdt und Johan von Langen und für die Braut ihr Vater Hinrich Smisingh sowie Herr Rotger Korff gen. Smisingh, Domdechant zu Münster, Herr Diederich Ketteler, Domküster zu Münster, Herr Johan Smisingh, Domherr zu Osnabrück, Johan Spiegell, Erbmarschall des Stifts Paderborn, und Jasper Korff gen. Smising besiegelt haben.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 753
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Entwurf, Papier, Unterschriften von Clauwes und Hynrich van Langen zu Stockum und Hynrick Korff gen. Smysynck.

Dabei: Abschrift des Notars Jodocus Bremer.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-26
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