Regest

Datum 1574-08-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Eheberedung zwischen Heinrich Korff gen. Smisinck und Barbara von Furstenbergk, Tochter des + Friderich von Furstenbergk, Drosten zu Bilstein. Caspar von Furstenbergh, Drost zu Bilstein, will seiner Schwester 2.000 Gulden an Aussteuer geben und sie standesgemäß ausstatten. Nach Erhalt der Aussteuer sollen die Eheleute auf Barbaras elterliche Güter Verzicht leisten und Heinrich seine Frau mit Gütern im Wert von 4.000 Gulden sowie einer Wohnung mit Brandholz und Mast für 10 Schweine beleibzüchtigen. Falls einer der beiden Brautleute vor dem Beilager sterben sollte, ist diese Eheberedung nichtig. Stirbt der Bräutigam vor der Braut, ohne Kinder von ihr zu haben, erhält die Braut ihre Leibzucht und Morgengabe sowie 500 Gulden Abstand. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam, ohne Kinder von ihm zu hinterlassen, soll Smisinck ihrem Bruder innerhalb eines Jahres 1.000 Gulden, die frauliche Gerade, sofern dies beim Adel in der Grafschaft Ravensberg üblich ist, und die Ausstattung zurückgeben. Falls der Bräutigam vor der Braut unter Hinterlassung von Kindern von ihr stirbt, soll die Braut als Vormünderin der Kinder bis zu deren Volljährigkeit in allen Gütern sitzen bleiben. Will sie erneut heiraten, soll sie auf Lebenszeit Leibzucht und Morgengabe genießen. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam unter Hinterlassung von Kindern und heiratet der Witwer erneut, sollen die Kinder erster Ehe, sofern Knaben dabei sind, das Haus Tatenhausen erben. Andernfalls soll eine Teilung nach dem gemeinen Recht erfolgen. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Die Eheberedung wurde verhandelt von Seiten des Bräutigams durch Herrn Johan Smisinck, Domdechant zu Osnabrück, Herrn Jurgen Spiegell, Domherr zu Paderborn, und Curdt Sweder van Amelunxen zu Gesmold sowie von Seiten der Braut durch Herrn Philips Westphael, Propst zu Busdorf in Paderborn, Lorentz Furstenbergh zu Senden, Herrn Friderich van Furstenbergh, Domherr zu Mainz, und Herrn Ditherich von Furstenbergh, Domherr zu Trier und Paderborn.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 763
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., 9 anh. Siegel: 1. Heinrich Korff, 2. Caspar Furstenbergh, 3. Johan Smysynck, 4. (ab), 5. Cort Sweder von Amelunxen, 6. Philips Westphael, 7. Laurentz Furstenberck, 8. Rabe Westphall für Friderich von Furstenbergk, 9. Ditherich von Furstenbergh.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Dabei: 25.08.1574, Vorvertrag.- 22.08.1575, 22 Zession einer Obligation des Stifts Münster vom 24.12.1568 über 2.000 Gulden durch Caspar Furstenbergh an Heinrich Korff.- 22.08.1575, Verzicht der Eheleute Heinrich Korff und Barbara von Furstenbergh auf die elterlichen Güter der Braut und Quittung über die Zahlung der Mitgift.- 04.02.1576, Bescheinigung des Caspar von Furstenbergh über die Abzahlung von 1.600 Gulden durch den münsterischen Pfennigmeister Johan Schotteler und deren Aushändigung an Jost Bremer, Diener des Heinrich Korff, und Einverständnis des Caspar von Furstenbergh über die direkte Zahlung der restlichen 400 Gulden nach Tatenhausen.

Datierung: Urkunde hat fälschlich "funff".
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-01-18
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