Regest

Datum 1645-07-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest Eheberedung zwischen Caspar Corff gen. Schmisingk, Sohn des Henrich Corff gen. Schmisingk zu Tatenhausen und Willenborg und der Sybille de Wendt, und der Anna Margaretha von Nienhoff, Tochter des Jacob von Nienhoff zu Horstmar und der Wilhelma von der Reck. Die Braut erhält von ihrem Vater eine Mitgift von 9.000 Rtlr., und zwar 1.000 Rtlr. bei der Kopulation, 2.000 Rtlr. in den beiden darauf folgenden Jahren, 5.000 Rtlr. in Schuldverschreibungen und 1.000 Rtlr. bei der Verheiratung des Sohnes. Als Morgengabe wird der Bräutigam die Braut mit dem Schultenhof zu Varlo im Kirchspiel Ostbevern beleibzüchtigen, der jährlich 3 1/2 Molt Roggen, 2 Molt Hafer, 8 Rtlr., zwei feiste Schweine und fünf Hühner gibt. Bei kinderlosem Tod des Ehemanns erhält die Witwe ihre Mitgift zurück, zusätzlich 4.000 Rtlr. und ein Drittel von den in der Ehe erworbenen Gütern. Sind Kinder vorhanden, die aber ohne eigene Leibeserben vor der Mutter sterben, erhält diese neben Mitgift, Besserung und Morgengabe noch weitere 2.000 Rtlr. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Kinder, soll dieser die halbe Mitgift zurückgeben und die andere Hälfte auf Lebenszeit brauchen. Stirbt der Bräutigam vor der Braut mit Hintertlassung von Kindern, bleibt die Braut in allen Gütern. Sind nur Töchter vorhanden und einer der Brüder des Bräutigams heiratet, soll er der Braut ihre Leibzucht lassen und einer Tochter 3.000 Rtlr. an Mitgift geben. Hat er selbst auch nur Töchter, soll Tatenhausen an Caspars Tochter fallen, das übrige wird gleich geteilt. Sollte sich die Witwe erneut verheiraten, darf sie die halbe Mitgift mitnehmen, die jedoch an ihre Kinder erster Ehe gehen soll, wenn sie aus ihrer zweiten Ehe keine Kinder erhalten sollte. Sollte sich der Bräutigam erneut verheiraten und hat er von seiner jetzigen Braut Söhne, so bleibt diesen das Haus Tatenhausen vorbehalten. (Weitere Artikel unleserlich). Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung.

Mit dem Bräutigam siegeln sein Vater, sein Bruder Otto Henrich Corff gen. Schmeisingk und sein Schwager Herman von Nehem zu Sondermühlen, für die Braut ihr Vater, Herr Dietherich Adolff von der Recke, Dompropst zu Paderborn, und Niclaß von Westerholt, fürstl. münsterischer Rat.
Archiv   Tatenhausen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 772
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Formalbeschreibung Ausf.-Perg., Wasserschäden, 7 anh. Siegel: 1. (ab), 2. Henrich Corff, 3. (ab), 4. Herman von Nehem, 5. -7. (ab).

Rückseite: Inhaltsvermerk.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-09-27
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