Regest

Datum 1763-01-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Wetzlar
Titel/Regest Die Grafen und Freiherren von Oeynhausen als Lehnsfolger der durch Absterben des Christoph Albert von Oeynhausen, des letzten männlichen Angehörigen der Linie Eichholz, im Jahre 1737 erledigten, vom Stift Paderborn zu Mannlehen gehenden, zum so genannten Vorderhaus Eichholz gehörigen Feudalgüter vergleichen sich mit dem Geheimen Rat Moritz Anthon von der Lippe als Allodialerben des Christoph Albert von Oeynhausen. Da trotz langwieriger Prozesse bei den Paderbornischen Gerichten und nach Appellation an das Reichskammergericht bisher keine Einigung erzielt werden konnte, da keine Einigkeit darüber herrscht, welche Erbstücke Lehen bzw.Allod sind, wollen beide Seiten den Prozeß wegen ihrer nahen Verwandtschaft und der hohen Kosten beendigen. Sie haben sich deshalb an den Kammerrichter gewandt, der die Assessoren Franz Georg von Leykam und Freiherr Christian von Nettelbla zu Vermittlern angeordnet hat. Die beiden Vermittler haben den Parteien die Notwendigkeit eines Vergleichs aufgezeigt und darauf hingewiesen, daß beide Seiten von den Gütern bisher nichts gehabt haben, da diese unter Paderbornischem Sequester stehen, überdies mit Schulden in Höhe von 34.000 Rtlr. belastet sind. Der Vergleich sieht vor, daß an den Geheimen Rat Moritz Anthon von der Lippe folgende Güter gehen: 1. das Wohnhaus Eichholz mit dem Vorwerk und seinem ganzen Bezirk, die Mühle, der Garten, der Küchengarten, der Krug, die Schaftriften und alle am Vorderhaus Eichholz klebenden Rechte, 2. 13 (näher beschriebene) Wiesenstücke, 3. insgesamt 414 Morgen Land in 20 (näher beschriebenen) Stücken, 4. an Holzungen das Eichholz, wogegen der Geheime Rat von der Lippe sein Viertel vom großen und kleinen Böckenthal abtritt, das Niederholz, den Kovenbusch, den von der Stadt Nieheim gekauften Teil des Wellenholzes, ein Viertel vom Klaesheinholz, die Fischerei auf dem Mühlenfluß, 5. genannte Pächten zu Ottenhausen, Vinsebeck und Bergheim. Der Geheime Rat von der Lippe übernimmt auf die ihm zugesprochenen Güter die von Dietrich Adolf und Christoph Albert von Oeynhausen herrührenden Schulden in Höhe von 34.000 Rtlr. An die von Oeynhausen gehen folgende Güter (hier nur Auswahl): der Polhof zu Steinheim, der Hisloh oder Müllerskamp, die Steinheimsche Kornpacht von rund 900 Morgen, die Haferabgabe aus Steinheim und das Wiesegeld von Steinheim, Eversen und Thienhausen, das Wasser genannt He, der Heithof mit dem Kamp zu Bergheim, das freie Burglehen zu Driburg, die Salzpacht zu Uffeln, der Blutzehnte zu Billerbeck. Der Geheime Rat von der Lippe wird sein Möglichstes tun, damit die von Oeynhausen zum wirklichen Besitz dieser Güter gelangen. Die Prozeßkosten sollen gegenseitig verglichen werden. Der wegen vorgefallener Tätlichkeiten auf dem Haus Eichholz anhängige Prozeß wird niedergeschlagen. Beide Seiten versprechen, den Vergleich unverbrüchlich zu halten, und wollen den Vergleich vom Lehnshof und von Reichskammergericht bestätigen lassen. Es unterschreiben und siegeln Friederich Wilhelm Graf von Oeynhausen als Bevollmächtigter seines Vaters und Onkels, Moritz Anton von der Lippe, Friederich Adolph von Oeynhausen für sich und seine Vettern, August Leberecht Timmig als Vormund der minderjährigen von Oeynhausen zu Grevenburg.
Vermerke Rückseite: Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 112
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Lit. A N. 1 Eicholtz ad loculum primum
Überlieferungsart Ausf.-Papierheft, aufgedrückte Siegel, Unterschriften, Siegel und Unterschrift des Franciscus Philippus Gress, kaiserlicher Pfalzgraf und Notar.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.6   1750-1799
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-21
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