Titel/Regest |
Erasmus von der Lippe und sein Sohn Reineke, zugleich auch für ihren Sohn bzw. Bruder Elmeringhusen, einerseits und Temme Bosze andererseits einigen sich über gegenseitige Forderungen. Temme Bosze schuldet den von der Lippe 134 rheinische Gulden, die in sein Viertel des Zehnten zu Vinsebeck und einen Hof daselbst verschrieben sind, und die von der Lippe schulden Temme 28 Gulden. Unter Vermittlung von Cordt von Oyenhusen und Herrn Berend Stolte, Pastor zu Horn (Haren) wird nun folgender Vertrag geschlossen: 1. Temme Bosze überläßt den von der Lippe sein Viertel des Zehnten zu Vinsebeck für 100 Gulden. Zusätzlich hat er den von der Lippe den Schuldbrief über die 28 Gulden gegeben. Von den restlichen sechs Gulden werden drei Gulden erlassen. 2. Für die fünf Malter Korn, die Temme aus zwei Hufen zu Vinsebeck zustehen, geben ihm die von der Lippe ihren Hof zu Vahlhausen (Valhusen) im Kirchspiel Horn, den sie von Cord von Oyenhuszen erworben haben. Dieser Hof hat jährlich 4 1/2 Malter Korn zu geben. Dazu soll Temme drrei Schefel Roggen und drei Scheffel Hafer von dem Land erhalten, das derzeit Herman Byne zu Ottenhausen (Otenhusen ) unterhat. Dieses Land liegt umb die Herberge unnde Galgenseck. Sollten die von der Lippe dieses Land verkaufen wollen, müssen sie Temme zuvor anderweitig Einkünfte zuweisen. 3. Die drei Malter Korn, die Temme Bosze an künftigen Michaelis aus dem von ihm abgetretenen Gut zustehen, wollen die von der Lippe ihm zwischen kommenden Michaelis und Martini in Horn zahlen. Auch wollen die von der Lippe die 80 Gulden, mit denen der Hof zu Vahlhausen belastet ist, an kommenden Michaelis ablösen. Für den Tausch der Güter, die Lehen sind, soll die Einwilligung der Lehnherren eingeholt werden. Siegelankündigung der Vertragspartner und Vermittler. |