Regest

Datum 1584-04-07 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Johan von der Wipper stellt dem Renecke von der Lippe unter wörtlicher Inserierung des Lehnbriefs vom selben Tag einen Revers über seine Belehnung aus: Renecke von der Lippe belehnt zugleich namens seiner Brüder Berndt und Erich den Johan von der Wipper, + Ernsts Sohn, Bürger zu Lemgo, zugleich für seinen Vetter Herman von der Wipper, + Cords Sohn, mit einem Hof zu Lieme vor Lemgo, den früher Soistman, dann Johan und Herman Brandinck bebaut haben, nun aber Cordt Brandingh bebaut, weiter mit der großen Wiese oder Kamp vor in der Greve marsch und zwei Kämpen, einer vor der Schlages porten achter des Pawestes garden, schetende up den Steinweg kegen Kleinsorgen kampe int norden, der andere an dem Langenbrocks borne by Cothmans kampe, weiter mit dem ganzen Korn-, Flachs- und Fleischzehnten in und außerhalb von Humerentorp, wie diese Lehen mit Zustimmung des + Eraszmus von der Lippe, Reneckes Großvater, den Vätern der jetzigen Lehnsinhaber von Henrich gen. Wernerus und dessen Sohn Henrich verkauft worden waren. Für den Fall, dass Johan und Herman von der Wipper oder ihre Lehnsfolger keine männlichen Nachkommen haben sollten, sollen die Lehen erst dann von den Lehnsherren eingezogen oder von ihnen anderweitig verlehnt werden, wenn die nächsten Blutsverwandten des letzten Lehnsträgers 400 Goldgulgen erhalten haben. Diese Bedingung hatte schon Eraszmusz von der Lippe den Werners zugestanden. Siegelankündigung des Renecke von der Lippe. Johan von der Wipper leistet den Lehnseid, siegelt und unterschreibt.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerke.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 29
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.-Perg., anh. Siegel beschädigt, Unterschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-10-13
Aufrufe gesamt 4827
Aufrufe im Monat 1679