Regest

Datum 1612-12-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Die Eheleute Heinrich von dem Vaeste zu Callenberg (Calden-) und Catharina von Neheim gen. Düschers, die Eheleute Mattias von Vaeste zu Callenberg und Amelia von der Lippe, Herr Cordt und Georg von dem Vaeste, Vater, Mutter und Brüder, vereinbaren eine elterliche bzw. brüderliche Abtretung und Teilung der Güter. Heinrich von dem Vaeste und Catharina von Neheim, denen wegen ihres hohen Alters die bisher ausgeübte Haushaltung beschwerlich fällt, übertragen unwiderruflich ihrem ältesten Sohn Matthias und dessen Frau Amelia ihren adeligen Sitz Callenberg mit allen zugehörigen Gütern und Rechten. Da es ihnen wegen des Wetters und anderer Ungelegenheiten derzeit nicht möglich ist, das Haus zu räumen, behalten sie sich bis künftigen Ostern ihre Wohnung vor, wollen dann aber abziehen. Auf Lebenszeit behalten sich die Eltern den Zehnten zu Garenfeld nebst dem dabei gelegenen Kotten, der zugehörigen blutigen und schmalen Pacht frei von allen Belastungen vor. Bei Bedarf dürfen sie eine Wiese, die die Witwe Wernings, Richtersche zu Wetter, in Gebrauch hat und das Haus in Wetter in Anspruch nehmen. Das Bett, das Matthias Frau auf Wunsch ihrer Schwiegereltern deren Sohn Conradt, Domherr in Hildesheim, nach Hildesheim mitgegeben hat, soll ihr ersetzt werden. Die Eltern behalten sich ebenfalls die Einrichtung des Hauses Callenberg vor. Dasjenige, was sie ihrem Sohn Matthias von der Einrichtung zurücklassen, soll ihnen im Land Kleve erstattet werden. Den Eltern verbleiben auch die Schafe, die sie hier in der Trift haben, und sie dürfen dem Matthias vor dem Tag Margareten (Juli 13) vier oder fünf Schweine in die Mast schicken. Alle diese Punkte sind von Matthias und seiner Frau angenommen worden. Als Kindteil und Abstand von den märkischen Gütern überlassen Matthias und Amelia ihrem Bruder bzw. Schwager Georg von dem Vaeste die im Land Kleve gelegenen Güter uff der Niersze. Die Eltern sollen neben der schon genannten Leibzucht noch die Höfe Gulman und Kosters bei Uedem (Udem) und Sonsbeck im Lande Kleve erhalten, über die sie frei verfügen dürfen. Diese Höfe sind von der Übertragung an Georg ausgenommen worden. Georg erklärt sich mit seinem Kindteil zufrieden und verzichtet auf weitere Ansprüche. Conradt von dem Vaeste, Domherr zu Hildesheim, hat laut Rezeß vom 9.12.1610 von Matthias 400 Rtlr. und bei dem ehrwürdigen Robert Staell 1400 Rtlr. erhalten, womit sein Kindteil beglichen ist und er auf weitere Ansprüche verzichtet. Allerdings bedingt er sich aus, dass sein Bruder ihn, seinen Diener und zwei Pferde bei sich aufnimmt, wenn er diese Gegend besucht. Matthias und seine Frau sollen ein Verzeichnis der auf dem Gut lastenden Schulden erhalten. Die Eltern sowie Conradt und Georg verzichten auf alle Ansprüche am Haus Callenberg und den sonstigen märkischen Gütern. Sollte Matthias vor Amelia kinderlos sterben, soll Amelia ihr eingebrachtes Gut sowie dasjenige, was Matthias ihr vermacht hat, binnen drei Jahren zurückerhalten. Wenn sie dann das Haus Callenberg innerhalb des folgenden Jahres räumt, darf sie die Einrichtung mitnehmen. Sollte Amelia die ihr zustehenden Gelder innerhalb von drei Jahren nicht erhalten haben, darf sie den Sitz Callenberg verkaufen. Heinrich von dem Vaeste und seine Söhne Matthias, Georg und Conradt siegeln. Mit ihnen siegelt Johannes Klover, Richter zu Wetter.

Zeugen: Johan von Neheim gen. Duscher zu Rüdinghausen (Rudinck-) und Johannes Wordtmans, Doctor der Rechte.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Präsentationsvermerk 6.10.1655; Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 41
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Lit. F N. 26
Überlieferungsart Ausf.-Perg., 5 anh. Siegel: 1. Heinrich von dem Vaeste, 2. Matthias von dem Vaeste, 3. Conradt von dem Vaeste, 4. Georg von dem Vaeste, 5. Johannes Klovermann.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2010-10-13
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