Titel/Regest |
Hermann Erzbischof zu Köln, Erzkanzler durch Italien und Kurfürst, Herzog zu Westfalen und Engern, Administrator der Kirche zu Paderborn, belehnt Erasmus von der Lippe mit Hufen, Kottstätten, Burgericht, mit dem halben Zehnten, dem darum gelegenen Gehölz, mit Wasser und Fischerei auf der He (wohl der Heubach) und mit den Mühlen zu Vinsebeck (Vynsbeecke), weiter mit dem halben Dorf zu Ottenhausen (Otenhusen) und dem halben Zehnten daselbst, mit dem halben Burgericht, mit einem freien Hof zu Billerbeck (-becke), mit dem halben Gehölz von Ottenhausen, wie dieses zum Dorf gehört, weiter mit sechs Hufen Landes zu Groß Friesenhausen (Fresenhusen) und der Berechtigung (achtwertt) im Gehölz, weiter mit den Hufen, Kottstätten und Dorf zu Odorppe, weiter mit dem Zehnten zu Humbrechtssenn vor Lemgo (Lemego), weiter mit einem Hof in Sandebeck (Sandelbecke), der ein Samtlehen mit den von Haxthusen sein soll. Diese Güter sind Lehen des Stifts Paderborn und sind schon von den Vorfahren des jetzigen Lehnträgers zu Lehen getragen worden.
Zeugen: Johann von Hurde und Herman Schillter, Erbkämmerer. |