Regest

Datum 1647-10-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Eheberedung zwischen Ludolph von Oienhauszen zu Eichholz und Ottilie geb. von der Lippe, Witwe des Obristleutnants Adolph von der Reck. Die Braut vermacht ihrer Tochter Maria Adolpha aus der Ehe mit Adolph von der Reck 3.000 Rtlr., die ihre Vormünder von ihren Paraphernalgütern nehmen sollen. Als Mitgift bringt die Braut ihrem Bräutigam 3.000 Rtlr. in Obligationen zu, und zwar bei Obrist Jorgen Bose 1100 Rtlr., beim Amtshaus Steinheim 600 Rtlr., im Billerbeckschen Zehnten 1.000 Rtlr. und bei den Städten Blomberg, Horn, Salzuflen (Uffelen) und Detmold 300 Rtlr. Der Bräutigam will seine Braut mit dem Stoppelbergischen Zehnten und seinem Teil am Boekenthalischen und Hieszlohischen Zehnten beleibzüchtigen oder, falls sie die Kaven Güter bei Oeynhausen bevorzugt, mit 85 Morgen in einem Platz auf dem Kaven, 10 Morgen auf dem Heidtkamp und fünf Morgen beim Oeynhausischen Fußpfad, alles Ackerland, und mit 40 oder 50 Morgen Wiesenland ebenda. Sollte der Bräutigasm vor der Braut ohne Leibeserben sterben, soll die Braut auf Lebenszeit, so lange sie unverheiratet bleibt, die von ihr gewählte Leibzucht genießen. Zusätzlich erhält sie dann einmal vier Pferde, sechs Kühe und sechs Schweine, drei Fuder reinen Roggen, drei Fuder reine Gerste und ein Fuder reinen Hafer und das alte Haus Eichholz als adeligen Sitz zur Leibzuchtswohnung. Das nötige Holz soll sie mit ihren eigenen Pferden holen lassen oder es soll ihr gebracht werden, falls sie keine Pferde hat. Die von ihr eingebrachten 3.000 Rtlr. erhält sie zurück. Will die Braut erneut heiraten, soll sie auf Lebenszeit die Hälfte der Erträge aus der ihr verschriebenen Leibzucht beziehen. Sollte die Braut vor dem Bräutigam sterben, ohne Kinder von ihm zu hinterlassen, soll der Bräutigam von der Mitgift 2.000 Rtlr. behalten. Sollte die Braut nach dem Tod des Bräutigams die Zehnten als Leibzucht wählen, sollen ihr die sechs Kühe im Sommer auf der Laeke mitgeweidet werden und die sechs Schweine zusammen mit den Schweinen des Besitzers gefüttert und gehudet werden. Von dem Ehevertrag sind zwei Ausfertigungen hergestellt worden, die von den Brautleuten und ihren Freunden unterschrieben wurden.
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk; Signaturen. Beiliegend das 2. Exemplar.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 56
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur gestr. N. 330; Paquet sub. lit. M N. 7 Eicholtz ad loculum secundum
Überlieferungsart Ausf.-Papierlibell, 5 aufgedrückte Siegel: 1. Ludolff von Oyenhauszen, 2. Friderich von Oyenhauszen, 3. Dietherich von Oyenhausen, 4. Frantz Borchardt von Oeinhausen, 5. Johan Wolff von Haxthausen, zusätzlich Unterschriften von Odillia von der ?
Literatur Kurzregest: Familiengeschichte von der Lippe I Nr. 348f.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Ort2.5.5   Detmold, Stadt
Datum Aufnahme 2010-10-13
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