Regest

Datum 1664-10-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Eichholz
Titel/Regest 1651 hat Herr Friederich von Oyenhausen, Domdechant zu Hildesheim, von seinen geistlichen Mitteln zu Eichholz eine Kapelle zu Ehren der heiligsten Dreifaltigkeit und der Gottesmutter und Jungfrau Maria erbauen und ausstatten lassen sowie den Altar in der Kapelle am 30. September auf das Patrozinium der hl. Jungfrau Maria und der Heiligen Joseph und Franciscus weihen lassen. Der Domdechant und seine beiden Brüder, Herr Dieterich von Oyenhausen, Domkapitular zu Hildesheim, und Ludolff von Oyenhausen, fürstlich Paderbornischer Drost und Oberamtmann zu Dringenberg, alle erbgesessen zu Eichholz, haben zur Abhaltung des Gottesdienstes ihre Hälfte der Brakelschen Kornpacht, deren andere Hälfte ihrem Vetter Franz von Oyenhausen, Drost zu Steinheim, zukommt, unwiderruflich geschenkt. Es handelt sich um ihre Quote der vor Brakel gelegenen und von Goehauszen, Georg Amöller und Cordt Ovenhausen besessenen meierstättischen Güter, die nach den alten Registern folgende Pächten zahlen: Goehausen jeweils acht Scheffel und zwei Spind an Roggen, Gerste und Hafer, Georg Amöller jeweils vier Scheffel und ein Spind an Roggen, Gerste und Hafer, Cordt Ovenhausen jeweils zwei Scheffel und ein Spind an Roggen, Gerste und Hafer. Von dieser Pacht von zusammen 15 Scheffel Roggen, 15 Scheffel Gerste und 15 Scheffel Hafer sind also 7 1/2 Scheffel Roggen, 7 1/2 Scheffel Gerste und 7 1/2 Hafer Brakelschen Maßes der Kapelle übertragen worden. Weiter übergeben die Brüder der Kapelle zwei Quoten von den acht Maltern Korn, das ihnen 1656 ihr Vetter Dieterich von Canstein als Hypothek aus der Pacht zu Hohenwepel bei Warburg verschrieben hat, von welchen acht Maltern Korn dem Kloster Überwasser in Münster der dritte Teil zusteht. Dieses Korn muß der jeweilige Sazellan der Kapelle selbst erheben. Ferner hat der Domdechant der Kapelle in seinem Testament 250 Rtlr. vermacht, wovon er schon zu Lebzeiten 12 1/2 Rtlr. als Zins zahlen will, und der Kapelle eine Obligation über 20 Rtlr. bei Bürgermeister Heinrich Krieten zu Steinheim übergeben, wovon jährlich ein Rtlr. als Zins einkommt, der für Wachslichter verwandt werden soll. Diejenigen 10 Rtlr. von Detmold sollen, wenn sie wieder zurückgezahlt werden, wieder angelegt werden und der Ertrag für Lichter ausgegeben werden. Herr Dieterich von Oyenhausen hat versprochen, der Kapelle jährlich an Mittsommer 12 1/2 Rtlr. zu geben und will das Kapital von 250 Rtlr. aus seinem Nachlaß bereitstellen. Für die Brüder von Oyenhausen, ihre Eltern und Geschwister sollen jährlich 30 Messen gelesen werden, wobei ihre Nachkommen eingeschlossen werden sollen. Auch Herr Raban von der Lippe, Domkapitular zu Hildesheim, hat der Kapelle 200 Rtlr. geschenkt, wovon 100 Rtlr. bei der Stadt Steinheim gegen eine jährliche Pension von 5 % angelegt worden sind. Diese 100 Rtlr. sind zusammen mit weiteren 100 Rtlr., die Ludolff von Oyenhausen für die Kapelle bei der Stadt Steinheim angelegt hat, in einer Obligation der Stadt Steinheim über 200 Rtlr. enthalten, die jährlich zu Ostern mit 10 Rtlr. verzinst wird. Wegen der übrigen 100 Rtlr. hat Herr von der Lippe eine Obligation über 50 Rtlr. bei Heinrich Tilecke, Bürger zu Horn, für die jährlich an Jacobi 2 1/2 Rtlr. an Pension zu zahlen ist, gegeben und 50 Rtlr. testamentarisch vermacht, die er aber schon jetzt mit 2 1/2 Rtlr. verzinsen will. Wegen seiner Stiftung sollen für Herrn von der Lippe jährlich 12 Messen gehalten werden. Auch Herr Godhardt Schmidts, Domvikar zu Hildesheim, hat der Kapelle testamentarisch 80 Rtlr. vermacht, wofür seiner Seele bei allen Messen gedacht werden soll. Falls die Abhaltung der 42 Messen wegen ausstehender Einkünfte der Kapelle gefährdet ist, sollen die Erben der Stifter einspringen, doch sollen sie dasjenige, was sie vorgestreckt haben, aus den Einkünften der Kapelle zurückerhalten. Der Kapelle zugehörige Kapitalien, die von den Schuldnern abgelöst werden, sind erneut auf Zins in Erbgüter, nicht in Lehnsgüter anzulegen. Der Sazellan soll alle [Fts. Regest] Sonn- und Festtage in der Kapelle eine Messe ohne Predigt lesen, doch kann er nach seinem Belieben eine Ansprache (exhortatio) halten oder aus einer Postille vorlesen, ausgenommen am Tag der Weihe und des Patroziniums der Heiligen Joseph und Franciscus. Die Messen für die Wohltäter sollen außerhalb der Sonn- und Feiertage verrichtet werden. Der Besitzer des Hauses Eicholz soll, so lange er katholisch bleibt, den Sazellan bestellen und, so lange es ihm gefällt, behalten oder mit dem Prälaten zu Marienmünster vereinbaren, daß dieser ihm einen Sazellan für die genannten Einkünfte stellt, der sich beim Pastor in Steinheim aufhalten soll und die Kapelle in Eicholz nach den Bestimmungen der Stiftungsurkunde versehen soll. Sollten der Besitzer des Hauses und seine Brüder vom katholischen Glauben abfallen, soll die Kollation dem Bischof zufallen. Das Kollationsrecht fällt aber zurück, wenn der Besitzer wieder katholisch wird. Jeweils der älteste geistliche Bruder der Familie soll die Aufsicht über den Sazellan haben. Sollte sich der Sazellan nicht korrigieren lassen und ihn der Besitzer des Hauses auch nicht abschaffen, soll sich der geistliche Bruder an den Bischof wenden, um einen besseren Geistlichen zu erhalten. Der vorhandene alte schwere silbervergoldete Kelch darf nicht entfernt oder umgeändert werden, es sei denn, er wird durch einen besseren, wenigstens gleichgewichtigen ersetzt. Der Besitzer des Hauses soll die Kapelle baulich unterhalten und Wein und Hostien liefern, es sei denn, daß die Kosten durch künfitige Stiftungen gedeckt werden. Die Brüder Friederich und Dieterich von Oyenhausen sowie Odilia von der Lippe, Witwe des Ludolph von Oyenhausen, Landdrost zu Dringenberg, unterschreiben und siegeln. Zusatz: 1668 Juni 19 Eicholz

Frans Burchhard von Oyenhausen hat seinen dritten Teil der Brakelschen Kornpacht der Kapelle geschenkt, der vierte Teil wird auf den Polhof gelegt. Der dritte Teil von der Cansteinischen Forderung ist vom Kloster Überwasser in Münster mit 100 Rtlr. eingelöst und der Kapelle 1668 überwiesen worden. Aufgrund eines testamentarischen Legats des Herrn Johan von Neuhoff, Domherrn zu Hildesheim, Drost zu Peine, ist der Altar gemacht und der schwere silberne Kelch angeschafft worden. Seiner muß bei den Messen gedacht werden. Testamentarisch hat Herr Caspar Andreas Vos, Domherr zu Hildesheim, Drost zu Peine, 500 Rtlr. der Kapelle vermacht, von deren Einkünften der Sazellan den Wein und die Hostien beschaffen soll. Auch dieses Stifters ist zu gedenken. Von diesen 500 Rtlr. sind die 100 Taler zur Lösung der Cansteinischen Forderung genommen worden. Wegen der vielen Gedenkmessen, die in der Stiftung genannt sind, soll nunmehr wöchentlich eine Totenmesse für die ganze Familie und die Stifter neben dem Tag der Stiftung und der Patrone gehalten werden. Aufgedrücktes Siegel und Unterschrift des Friderich von Oyenhausen, Fundator, ehemals Domdechant zu Hildesheim, Drost zu Peine.
Vermerke Vermerk, dass von der Fundationsurkunde drei Ausfertigungen erstellt wurden, eine auf Pergament, die auf dem Haus Eichholz bleiben soll und zwei auf Papier, die die Brüder Friderich und Diterich erhalten sollen, die nach ihrem Tod an den zuständigen geistlichen Bruder gehen sollen.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 65
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Lit. N N. 1 Eicholtz ad loculum secundum
Überlieferungsart Ausf.-Perg., 3 aufgedrückte Siegel, Unterschriften. Dabei: eine der beiden Papierausfertigungen und eine vom Notar Adam Christopher Löwen beglaubigte Abschrift
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Ort2.5.5   Detmold, Stadt
3.5   Münster, Stadt <Kreisfr. Stadt>
Datum Aufnahme 2010-10-13
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