Regest

Datum 1676-11-08 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Eichholz
Titel/Regest Ehevertrag zwischen Ludolph Jobst von Schorlemer, Herrn zu Hellinghausen, Menzel und Anröchte, kurkölnischer Kämmerer, Drost zu Rüthen und Geseke, Sohn des + Alhardt Jobst von Schorlemer und der Clara Agnes von Hugenpoht vom Haus Stockum, und Gode Ursula von Oynhauszen, Tochter des Ludolph von Oynhausen zu Eichholz, Paderborner Landdrost, und der Odilia von der Lippe. Die Brautmutter Odilia von der Lippe, Witwe von Oynhausen, gibt ihrer Tochter eine Aussteuer von 4.000 Rtlr. mit, wovon 1.000 Rtlr. in bar beim Beilager, weitere 1.000 Rtlr. binnen des nächsten Jahres, teils bar, teils in Obligationen, zu zahlen sind, weiter 1.000 Rtlr. in die Bökendorfischen, Haxthausischen Güter verschrieben sind und 1.000 Rtlr. beim Dorf Bergheim mit 200 Rtlr. und bei der Stadt Nieheim mit 800 Rtlr. stehen. Die Braut ist von ihrer Mutter standesgemäß mit Kleidern und Schmuck ausgestattet worden. Die Braut hat dafür auf die väterlichen Güter verzichtet, sich aber etwaige Erbansprüche nach dem kinderlosen Tod ihrer beiden Brüder vorbehalten. Sollte die Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben sterben, bleibt letzterer zeitlebens im Genuß der Mitgift von 4.000 Rtl, doch fallen nach seinem Tod 2.000 Rtlr. an die Brüder der Braut und ihre Erben zurück. Über die übrigen 2.000 Rtlr. darf die Braut testamentarisch frei verfügen. Stirbt der Bräutigam vor der Braut unter Hinterlassung von Kindern, soll die Mutter die Obervormünderin sein und sich mit Zustimmung der beiderseitigen Verwandten weitere Vormünder wählen. Will sie sich erneut vermählen, soll sie von dem Brautschatz 2.000 Rtlr. erhalten, die anderen 2.000 Rtlr. bleiben den Kinder erster Ehe, die sie der Mutter allerdings auf deren Lebenszeit verzinsen sollen. Der Bräutigam bringt seine sämtlichen vom Vater ererbten Güter in die Ehe. Als Morgengabe verschreibt er der Braut 1.000 Rtlr. und davon 50 Rtlr. Pension aus den Gütern zu Anröchte und auf der Haar. Als Wittum und Versicherung ihres Brautschatzes setzt er ihr leibzuchtsweise das Haus Menzel und Gut Menzel, aus dem sie 400 Rtlr. Zins und 50 Rtlr. Morgengabe erheben soll. Fehlendes darf sie aus den Lehngütern nehmen. Wegen der in der Ehe erworbenen Güter und der fraulichen Gerechtigkeit soll es nach kurkölnischer Gewohnheit gehalten werden. Sollte die Braut unter Hinterlassung von Kindern vor dem Bräutigam sterben und dieser wieder heiraten, bleibt den Kinder erster Ehe alein die Mitgift der Mutter. Die Erbgüter sollen sich die Kinder beider Ehen gleich teilen. Sollte kein Kind die Volljährigkeit erreichen, gehen die Schorlemerschen Güter an die nächsten Erben von Schorlemers Seite, der Oynhausische Brautschatz fällt ganz an die Oynhausische Seite zurück, sofern über die 2.000 Rtlr. keine andere testamentarische Disposition oder Schenkung unter Lebenden geschehen ist. Auf Seiten der Braut haben die Brautmutter, die Brüder der Braut, Friederich und Dietherich Adolph von Oynhausen zu Eichholz, letzterer Domherr zu Paderborn, sodann Frantz Borchardt von Oynhausen zu Eichholz, fürstlich Paderbornischer Rat und Drost zu Steinheim, Vetter der Braut, und auf Seiten des Bräutigams Gaudentz Freiherr von und zu Weycks, kurkölnischer Kämmerer, Rat, Oberforst- und Jägermeister in Westfalen, Drost zu Brilon, als Vormund der Brüder des Bräutigams sowie die Brautleute selbst dem Vertrag zugestimmt, von dem jede Seite eine Ausfertigung erhält.
Vermerke Rückseite: Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 70
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Paquet sub lit. M N. 8 Eicholtz ad loculum secundum
Überlieferungsart Ausf.-Papier, Unterschriften und augedrückte Siegel der Beteiligten. An Stelle des plötzlich verstorbenen Jägermeisters unterschreibt und siegelt Adolff Samuel von Hugenpoht zu Stockum.- Unterschrift und Siegel des Philipp Johannes Stam, Richter zu Ni?
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
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