Regest

Datum 1689-03-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Herman Werner, Bischof von Paderborn
Ausstellungsort Neuhaus, Schloss [Paderborn-Schloß Neuhaus]
Geoposition Google Maps OSM | 51.745228273865200 (NS), 8.712327182292938 (EW) (exakt)
Titel/Regest Hermann Werner Bischof zu Paderborn, Reichsfürst, Graf zu Pyrmont und Dompropst zu Hildesheim, ist von Anton Lothar von der Lippe, Domkellner zu Paderborn, und seinen Verwandten in Vinsebeck und Wintrup berichtet worden, daß ihre Vorfahrten in der Pfarrkirche zu Steinheim ein Benefizium auf den Namen des hl. Evangelisten Johannes laut folgender Urkunde gestiftet hätten:

13.06.1412 (crastino beati Viti martyris), Wilhelm, erwählter und bestätigter Bischof zu Paderborn, bekundet, daß der Knappe Reiner von der Lippe zur Ehre Gottes und zu seinem Heil und dem seiner Vorfahren mit Genehmigung von Abt und Konvent des Klosters Marienmünster bei Schwalenberg und des Herrn Werner Graven, Rektor des Altars des hl. Evangelisten Johannes in der Pfarrkirche in Steinheim, die dem genannten Kloster untergeben ist, an dem genannten Altar ein neues Benefizium gestiftet hat. Er hat dieses Benefizium mit seinen Gütern in Aldenhagen, die jährlich ein viertel Weizen, ein Viertel Gerste und sechs Viertel Hafer, zwei Hühner und zwei Unzen Eier einbringen, und einem Gut in Buddenbrok im Kirchspiel Sandebeck, das zwei Viertel Hafer einbringt, ausgestattet. Das Benefizium soll der Abt von Marienmünster als erstem dem Priester Johannes Lehrwat übertragen und danach der jeweilige Abt einem geeigneten Priester oder jemandem, der innerhalb eines Jahres die Priesterweihe empfängt, der dem Abt vom Stifter oder seinen männlichen Nachkommen präsentiert worden ist. Sollten sich die zur Präsentation berechtigten Familienmitglieder innerhalb von drei Monaten nicht auf einen Kandidaten einigen können, kann der Abt jemanden bestellen. Inzwischen soll der Pfarrer das Benefizum versehen und dafür die Einkünfte beziehen. Beim Fehlen männlicher Nachkommenschaft des Stifters obliegt die Vergabe des Benefiziums dem Abt. Der Rektor des Benefiziums darf dieses ohne Erlaubnis des Stifters, seiner Erben und des Klosters nicht vertauschen und muß sich verpflichten, die Hälfte der aus dem Kirchspiel Steinheim stammmenden Stiftungen an sein Benefizium an den Pfarrer abzugeben und die Gaben, die dem Altar am Weihetag, den Sonntag nach Johannis bzw. zu Weihnachten, übergeben werden, an den Pfarrer abzutreten. Der Rektor des Benefiziums soll die Messe am Altar vor dem Offertorium des Hochamts in der Kirche nicht feiern, wenn er dazu nicht vom Stifter oder seinen Erben aufgefordert wurde. Der Rektor soll die Messe feiern, wenn in der Kirche ein Leichenbegängnis abgehalten wird und zu Weihnachten, Ostern, Pfingsten, am Kirchweihfest sowie an den Festen der hl. Maria und der Apostel sowie an allen Heiligenfesten, an denen er vom Pfarrer zu seiner Unterstützung aufgefordert wird. Der Stifter hat dem Rektor eine halbe Mark Bielefelder Münze aus der unteren Mühle im Dorf Vinsebeck, die zu Michaelis zu erheben ist, in der Weise übertragen, daß der Rektor am 29.10. (crastino beatorum apostolorum Symonis et Judae) das Geld unter den Mönchen des Klosters Marienmünster, die für sein Seelenheil eine Totenmesse abhalten, verteilen soll. Diejenigen Mönche, die Priester sind, sollen die doppelte Portion erhalten. Der Bischof bestätigt diese Stiftung und siegelt. Weiter siegeln Abt und Konvent des Klosters Marienmünster, Herr Werner und Reiner von der Lippe.

Da nun die Einkünfte dieses Benefiziums so vermindert sind, daß es seit unvordenklicher Zeit nicht mehr besetzt ist, vielmehr der Sazellan zu Steinheim die Pflichten notdürftig übernommen hat, hat Anton Lothar von der Lippe mit Zustimmung seiner Agnaten mit dem Abt Augustinus und dem Konvent des Klosters Marienmünster die Verlegung des Benefiziums an die Kirche zu Vinsebeck unter folgenden Bedingungen vereinbart:

1. Für die Hälfte der jetzt zum Benefizium gehörigen Einkünfte wird der Abt dafür sorgen, daß die vom Stifter festgelegten Memorien im Kloster und in der Kirche zu Steinheim begangen werden. Künftige Stiftungen verbleiben allerdings ungeteilt dem nach Vinsebeck verlegten Benefizium.
2. Das Patronatsrecht des verlegten Benefiziums verbleibt erblich den Herren von der Lippe zu Vinsebeck und Wintrup, so lange männliche Nachkommen vorhanden sind. Kollation und Einsetzung stehen dem jeweiligen Abt von Marienmünster zu.
3. Nach Aussterben der Familie von der Lippe im Mannesstamm soll das Benefizium nach dem Tod seines Inhabers an die Kirche zu Steinheim zurückgehen. Der Inhaber des Benefiziums soll, so lange es bei der Kirche in Vinsebeck bleibt, an allen Sonn- und Feiertagen in der Kirche die erste Messe feiern und den dortigen Pfarrer beim Glaubensunterricht unterstützen. Falls das Benefizium infolge des Erlöschens der Familie von der Lippe nach Steinheim zurückverlegt wird, sind lediglich die in der Stiftungsurkunde genannten Dienste zu verrichten.

Der Bischof bestätigt die Verlegung und siegelt. Weiter siegeln der Abt Augustinus von Marienmünster, Anton Lothar von der Lippe, Philipp Jacob von der Lippe, Oberst, und Franciscus Simon von der Lippe zu Wintrup, Kapitän.
Vermerke Rückseite: Signatur.
Archiv   Vinsebeck
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 81
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Lit. W N. 14
Überlieferungsart Ausf.-Perg., lateinisch, 5 anh. Siegel in Holzkapsel: 1. (ab), 2. Abt, 3. Anthon Lothar von der Lippe, 4. Philipp Jacob von der Lippe, 5. Franciscus Simon von der Lippe, Unterschriften.
Literatur Druck: Familiengeschichte von der Lippe I Nr. 367a. Die inserierte Urkunde hat die Datierung: MCCCXV crastino beati Vincentii martyris, doch muß hier ein Irrtum bei der Abschrift vorliegen, da das Original zu 1412 crastino beati Viti datiert ist.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-10-13
Datum Änderung 2011-02-14
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