Titel/Regest |
Die Brüder Friederich Christoph und Frantz Dietherich von Bosen zu Pömbsen, die ihrem Schwager Obristlieutenant Falck Arend von Friesenhausen zu Belle wegen seiner Frau, ihrer Schwester Clara Elisabeth von Bosen, aus ihren Gütern die versprochenen Dotalgelder in Höhe von 1.000 Rtlr. schuldeten, weswegen sich ihr Schwager schon in ihren Zehnten zu Billerbeck in der Grafschaft Lippe hat immittieren lassen, und die auch ihrer Schwester Dorothea von Bosen, Frau des Majors Johann Wilhelm von Oistwald, noch 500 Rtlr. an Dotalgeldern zahlen mußten, hatten sich am 20.03.1683 von Dietherich Adolph von Oyenhausen zu Eichholz, Bosen- und Heithoff, Drost zu Steinheim und Vörden, 1.500 Rtlr. geliehen, womit die genannten Forderungen bezahlt wurden und der Zehnte eingelöst werden konnte. Für das geliehene Geld war dem Gläubiger der Korn-, Flachs- und Fleischzehnte zu Billerbeck verpfändet worden. Nunmehr sehen sich die Brüder zum Verkauf des Zehnten gezwungen, um für Clara Elisabeth von Bosen, Tochter bzw. Nichte der Aussteller, die laut brüderlichem Vergleich festgesetzte Mitgift aufbringen zu können. Sie verkaufen deshalb den Zehnten an den Drosten von Oyenhausen für 1.700 Rtlr., von denen 1683 schon 1.500 Rtlr. in doppelten kurbrandenburgischen und Braunschweigischen Dritteln bezahlt wurden, und die restlichen 200 Rtlr. jetzt entrichtet und für die Dotalgelder ihrer Tochter bzw. Nichte verwandt sind. Die Verkäufer leisten Verzicht, versprechen den Konsens des Lehnsherrn beizubringen, unterschreiben und siegeln.
Zeugen: Herr Hermann Dreyhausz, Sazellan zu Eichholz, und Heinrich Münsterman, Bevollmächtigter der Verkäufer. |