Titel/Regest |
Vor dem Notar Simon Pape läßt Hermann Rump zur Wenne sein Testament aufsetzen. 1) Der Leichnam soll in der Pfarrkirche zu Eslohe im Erbbegräbnis bestattet werden. 2) Die Pfarrei erhält dafür 10 Rtlr. 3) Die Armen erhalten 10 Rtlr. 4) Die Schwester Margarete Rump, Frau von Esleve erhält einen Gulden und einen Rtlr. 5) Die Vormundschaft über die beiden Kinder namens Hillebrandt und Elisabeth, welche der Testator von seiner Haushälterin Barbara hat, soll der Pate und Vetter Hermann Rump der Junge zur Wenne übernehmen. Er soll auch bei der Versorgung der Kinder behilflich sein. Barbara und die Kinder erhalten 300 Rtlr. sowie die Mobilien und die Fahrhabe des Testators. Barbara enthält ferner Detmars Spiker, welcher für 20 Taler gekauft wurde, oder aber das Kaufgeld. Falls Barbara nicht in dem Hause zu Eslohe bleibt, darf sie jährlich eine Kuh halten und den Garten in der Wanebeke, den Rump-Garten, benutzen. 6) Zu Erben am Haus Wenne, dem Hof zu Ense und dem Hof zu Weßelbeck und aller Wenner Pertinentien werden der Vetter Herman Rump und dessen Frau Elsabet, geb. von Plettenberg, bestellt.
Zeugen: Theodorus Bertholdi, Pastor zu Eslohe, Jodocus Ludowicus Herken, Vikar zu Eslohe und Ebert Kleffman aus Weßelbeck. |