Titel/Regest |
Ehevertrag zwischen Friedrich Mauritz von Brabeck, Erbherren zu Lethmathe, Hemer, Clausenstein, Ohle, Edelburg, Vogelsang, Rauschenburg, Schellenstein, Soeder, Nienhagen, Engerade, Lüderade etc., Sohn des verstorbenen Jobst Edmund von Brabeck, Droste des Amtes Liebenburg im Hochstift Hildesheim und der verstorbenen Maria Felicitas von Brabeck, geb. v. Kerckerinck zu Stapel, Anna Franciska Elisabetha von Weichs zur Wenne, Kanonissin zu Geseke, Tochter des Clemens August Maria von Weichs zur Wenne und Eichholz, kurkölnischer geheimer Staatsrat, Landdrost im Herzogtum Westfalen, Droste der Ämter Eslohe, Meschede und Hellefeld, und der Philippina Bernhardina Ferdinandina, geb. von Wrede zu Amecke und Brüninghausen. Der Bräutigam hat als Domkapitular zu Hildesheim und als Subdiakon durch den Papst einen Ehedispens erhalten. Der Bräutigam bringt alle Erbgüter mit in die Ehe. Die Braut erhält nach dem Beilager 1.000 Rtlr. in Louisdor zu 5 Rtlr. gerechnet. Die Braut bringt 1.000 Rtlr. als Brautschatz mit und verzichtet zugunsten ihrer Brüder auf alle Erbansprüche. Sie ist lediglich erbberechtigt, wenn die Familie von Weichs im Mannesstamm ausstirbt. Stirbt der Bräutigam vor der Braut ohne Kinder zu hinterlassen, erhält die Braut 1.500 Rtlr. Pension und ein freies Wohnrecht. Sie behält das Recht an ihren Paraphernalgüter, wobei die vom Bräutigam überlassenen Juwelen und Schmuckstücke ausbenommen werden. Heiratet die Braut ein zweites Mal, erhält Sie 4.000 Rtlr. Abfindung. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam, erhält dieser die Hälfte ihres anererbten Vermögens. Es folgen die Bestimmungen für die Kinder. |