Titel/Regest |
Vor Godert Hake, Richter in Her[beren], bekundet Wolter von Heringen, dass er das Drogen-Gut, zu Erbholte gelegen, 26 oder 28 Jahre unbekümmert besessen, bevor er es an Hermann von Herberen verkauft habe und nun von Wolter van Ummede beansprucht (bespreken en worde) werde. Es sei ihm von Herrn Wolter van Untorpe, Priester, angeerbt worden. Nun habe er gehört, dass das Gut einem Altar, einer Kirche oder Kapelle gehöre. Er verspricht für den von ihm geschilderten Sachverhalt einzustehen.
Siegelankündigung des Richters, der Wolter von Heringen zu Lüdinghausen (Luedekinckhusen) ebenfalls um Siegelung bittet.
Zeugen: Wilhelm Lappe und Engelbert von [Hilbecke]. |